Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025. Er orientiert sich an den Leitbildern und Handlungsstrategien, die von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) für die räumliche Entwicklung in Deutschland festgelegt wurden, und ist Basis für neue Regionalpläne in Schleswig-Holstein.
Mit dem LEP wurden 2010 wichtige Voraussetzungen für mehr Wirtschaftswachstum, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung der Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein geschaffen, aber auch für mehr kommunale Eigenverantwortung und interkommunale Zusammenarbeit.
Im Teil A des LEP werden die Herausforderungen und Rahmenbedingungen der nächsten Jahre aufgezeigt.
Im Teil B stellt der LEP die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung auf. Dabei geht es um die Themen
- Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur (Kapitel 1),
- Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung (Kapitel 2),
- Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur (Kapitel 3),
- Entwicklung der Daseinsvorsorge (Kapitel 4) sowie
- Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung (Kapitel 5).
Der LEP
- teilt das Land in ländliche Räume, Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie Ordnungsräume, d.h. Räume im Umland von Kiel, Lübeck und Hamburg ein und gibt hierfür spezifische Entwicklungsziele vor;
- gibt Ziele und Grundsätze für das schleswig-holsteinische Küstenmeer und die Küstenzonen vor und sorgt dafür, dass die Potenziale besser genutzt, nachhaltig entwickelt und mit anderen Raumnutzungen abgestimmt werden;
- legt Landesentwicklungsachsen entlang der wichtigsten überregionalen Verkehrswege fest und schafft die Möglichkeit, in den Regionalplänen neue Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung festzulegen;
- stellt das Zentralörtliche System als räumliches Schwerpunktsystem dar, um die Daseinsvorsorge im Land langfristig zu sichern;
- legt die Zentralen Orte, die Stadtrandkerne, die Ortslagen auf den Siedlungsachsen und die weiteren Gemeinden mit einer besonderen Funktion als Schwerpunkte für Wohnungsbau und gewerbliche Entwicklung fest;
- gibt bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne einen Rahmen vor für die wohnbauliche Entwicklung in Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind;
- trifft Aussagen zum großflächigen Einzelhandel;
- stellt die wichtigsten verkehrspolitischen Entwicklungsziele dar;
- schafft Voraussetzungen für mehr Windenenergie im Land und leistet damit einen wichtigen Beitrag für eine sichere, unabhängige und umweltverträgliche Energieversorgung im Land;
- sorgt für die Rohstoffsicherung und Möglichkeiten zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe, indem er Vorgaben für die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Regionalplänen macht;
- sichert Tourismus und Erholung im Land und schafft Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung, unter anderem durch die Ausweisung von Schwerpunkt- und Entwicklungsräumen;
- trägt zur Sicherung und Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft bei;
- sorgt dafür, dass in den Regionalplänen Vorranggebiete für den Naturschutz, Vorbehaltsräume- und gebiete für Natur- und Landschaft, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Grundwasser- und Binnenhochwasserschutz ausgewiesen werden und sichert damit Natur und Umwelt.
Der LEP besteht aus Text, Karte und einem Umweltbericht, der beschreibt und bewertet, mit welchen voraussichtlichen und erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des LEP zu rechnen ist.
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist am 4. Oktober 2010 mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten (Amtsbl. Schl.-H. S. 1262). Er ersetzt den Landesraumordnungsplan von 1998.
Hier finden Sie Informationen zur Entstehung des LEP:
Zum Herunterladen
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hauptkarte (PDF, 10 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ansprechpartner
Frank Liebrenz
Telefon: 0431 988-1734
E-Mail: Frank.Liebrenz@im.landsh.de
Kristina Schuhoff
Telefon: 0431 988-1836
E-Mail: Kristina.Schuhoff@im.landsh.de
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