Rechtsgrundlagen der Landesplanung

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Beschlossene Gesetzesänderungen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 26. April 2012 ein Gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (LaPlaÄndG) beschlossen, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Die Änderungen betreffen insbesondere das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (LaplaG), das neu gefasst wird, und das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG), das mit Inkrafttreten des LaPlaÄndG aufgehoben wird.

Anlass für die Neufassung des LaPlaG war zum einen, dass nach Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) das LaplaG Schleswig-Holstein angepasst werden musste. Das ROG enthält erstmals als Recht konkurrierender Gesetzgebung verbindliche Vorgaben für die Länder.

Zum anderen soll die Regionalplanung kommunalisiert werden ( Kommunalisierung der Regionalplanung). Das heißt, die Aufstellung der Regionalpläne, der raumordnerische Vollzug und die Aufgaben als höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch, insbesondere die Genehmigung der Flächennutzungspläne, werden auf die kommunale Ebene übertragen. Mit dem LaPlaÄndG wurden hierfür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Zum Herunterladen

Datei ist nicht barrierefrei Landesplanungsänderungsgesetz (LaPLaÄndG) (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (auf den Seiten des Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein)

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