Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und (Dienst-)Leistungsaufträgen das Vergaberecht anzuwenden. Nachstehend einige Links zu vergaberechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere an die kommunalen Auftraggeber in Schleswig-Holstein richten. Die Liste ist nicht vollständig.
Vergabehandbuch; Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 13. März 2003 - VI 185 - O 1082 - 8 - (Amtsblatt Schleswig-Holstein Seite 204); Hinweis: Gilt unmittelbar nur für Landesbehörden und GMSH