Bisherige Volksabstimmungsverfahren in Schleswig-Holstein
Nach Aufnahme plebiszitärer Elemente in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wurde bereits eine Vielzahl an Volksinitiativen durchgeführt. Sie betrafen unterschiedliche Gegenstände der politischen Willensbildung oder Gesetzentwürfe, mit denen der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit befasst werden sollte.
Bei einigen Volksinitiativen ist dem Anliegen der Initiatoren entsprochen bzw. teilweise entsprochen worden. In anderen Fällen dagegen wurde die Volksinitiative vom Landtag abgelehnt oder für unzulässig erklärt.
Bisher fünfmal haben die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens gestellt, der in einem Fall jedoch wieder zurückgezogen wurde. Im Ergebnis waren zwei Volksbegehren erfolgreich, so dass jeweils anschließend ein Volksentscheid stattfand.
Das verfassungsrechtliche Quorum von einem Viertel der Abstimmungsberechtigten wurde nur in einem der beiden Volksentscheide erzielt.
Informationen über die bisher stattgefundenen Volksentscheide finden Sie auf der Seite der
Landeswahlleiterin.