Die Kreise

Ein Kreis ist eine Gebietskörperschaft, dessen Mitglieder alle Einwohner des Kreises sind. Im Verhältnis zu den kreisangehörigen Gemeinden hat der Kreis eine ausgleichende und ergänzende Funktion. Wie für die Gemeinden umfasst die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 46 der Landesverfassung auch die Kreise. Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden hat aber Vorrang vor derjenigen der Kreise. Die Kreise nehmen insbesondere überörtliche Aufgaben wahr, die sich auf das Kreisgebiet und die gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Einwohner beziehen. Dabei handelt es sich zum Teil um Selbstverwaltungsaufgaben wie etwa die Schaffung und Unterhaltung von Kreiskrankenhäusern, Jugendheimen oder Berufsschulen, zum Teil um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, beispielsweise Aufgaben des Katastrophenschutzes. Außerdem ist der Kreis zuständig für Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Ämter hinausgehen, und er unterstützt die Gemeinden im Bedarfsfall finanziell.

Der Kreistag setzt sich aus von den Bürgern des Kreises gewählten Kreistagsabgeordneten zusammen. Er legt die Grundsätze der Verwaltung und der zukünftigen Entwicklung des Kreises fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Einer der Kreistagsabgeordneten wird von diesen zum Vorsitzenden des Kreistags, dem Kreispräsidenten, gewählt.

Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung, bereitet unter anderem die Beschlüsse des Kreistags vor und führt sie aus, erledigt die Weisungsaufgaben und ist gesetzliche Vertretung des Kreises. Er nimmt - als untere Landesbehörde - zudem die Aufgaben der Kommunalaufsicht für den kreisangehörigen Bereich war. Der Landrat wird vom Kreistag gewählt.

Es gibt in Schleswig-Holstein 11 Kreise: Dithmarschen mit 116 Gemeinden, Herzogtum Lauenburg mit 132 Gemeinden, Nordfriesland mit 133 Gemeinden, Ostholstein mit 36 Gemeinden, Pinneberg mit 49 Gemeinden, Plön mit 85 Gemeinden, Rendsburg-Eckernförde mit 165 Gemeinden, Schleswig-Flensburg mit 134 Gemeinden, Segeberg mit 95 Gemeinden, Steinburg mit 112 Gemeinden und Stormarn mit 55 Gemeinden. Die kreisfreien Städte sind nicht in einen Kreis eingegliedert. Sie sind quasi Stadt und Kreis zugleich und nehmen sowohl die Gemeinde- als auch die Kreisaufgaben für ihr Gebiet wahr. Die vier kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sind Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster.

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