Sport(stätten)entwicklungsplanung

Die Sport(stätten)entwicklungsplanung ist eine sektorale Fachplanung für die Kommunen, die Aussagen zum gegenwärtigen und zukünftigen Sportgeschehen in der Kommune sowie zu den dafür erforderlichen Sportstätten macht.

Ziel der Sport(stätten)entwicklungsplanung ist die Entwicklung eines zukunftsorientierten Planungsinstrumentariums, das die gewandelten Organisationsformen des Sports und das geänderte Sportverhalten der Bevölkerung berücksichtigt (siehe Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften). Dabei spielt die Berücksichtigung der demographischen Veränderungen unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle. Damit hat diese Fachplanung einen zentralen Bezug zur kommunalen/regionalen Daseinsvorsorgeplanung.

Die bundesweit erstellte Sportstättenstatistik aus dem Jahre 2000 hatte seinerzeit ergeben, dass es in Schleswig-Holstein 950 sanierungsbedürftige kommunale Sportstätten gab. Eine 2006 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene Sportstättenstatistik hat erneut einen erheblichen Modernisierungs-/Sanierungsbedarf für kommunale Sportstätten aufgezeigt (865 Sportanlagen); allein bis zum Jahr 2008 hatten die Kommunen seinerzeit in der mittelfristigen Finanzplanung ca. 76 Mio. Euro für die Sanierung eingestellt.

Über die Sportförderrichtlinie vom 26.02.2010 (Amtsbl. Schl.-H. 2010 S. 248 f.) sollen die Kommunen motiviert werden, Sport(stätten)entwicklungspläne aufzustellen, um öffentliche Mittel unter demographischen Aspekten nachhaltig einzusetzen. Dement-sprechend ist die Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen gemäß dem oben genannten Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft als Förderschwerpunkt aufgenommen worden (siehe Ziffer 2.1 Buchst. f der Sportförderrichtlinie).

In der überarbeiteten Fassung der Sportförderrichtlinie (gültig voraussichtlich ab Jan./Feb. 2012) wird gemäß Ziffer 2.5. zudem empfohlen, sich bei der Erstellung eines Sport(stätten)entwicklungsplanes der vom Land Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung gestellten Software zu bedienen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die Erstellung eines Sport(stätten)entwicklungsplanes im Wege einer Festbetragsfinanzierung bis zur Höhe von 5.000,00 € (siehe Ziffer 5.4 der Sportförderrichtlinie).

In den letzten beiden Jahren sind folgende Sport(stätten)entwicklungspläne durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit jeweils 5000,00 € gefördert worden:

Förderung 2010
KommuneGesamtkosten
Landeshauptstadt Kiel70.000,00 €
Stadt Tornesch32.920,16 €
Förderung 2011
KommuneGesamtkosten
Stadt Elmshorn45.000,00 €
Stadt Neumünster36.652,00 €
Gemeinde Gettorf 16.000,00 €

Wir möchten auf diesem Wege weiterhin Kommunen ermutigen, sich der Sport(stätten)entwicklungsplanung anzunehmen. Aufgrund der Verflechtungen zwischen Zentralen Orten und ihren Umlandgemeinden sind dabei insbesondere auch interkommunale Lösungen anzustreben.

Bei Interesse sowie für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Ansprechpartnerinnen im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein wenden:

Inge Lindner
Telefon: 0431 988-3085
Fax: 0431 988-614-3085
E-mail: Inge.Lindner@im.landsh.de

Ilka Dettbarn
Telefon: 0431 988-3128
Fax: 0431 988-614-3128
E-mail: Ilka.Dettbarn@im.landsh.de

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