Sportförderung in Schleswig-Holstein
Die finanzielle Förderung des Sports erfolgt in Schleswig-Holstein seit 01.Januar 2008 nach dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV AG) vom 13. Dezember 2007 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 524). Von den Konzessionsabgaben sind 8 Prozent, mindestens 6,3 Millionen Euro für die Förderung des Sports zu verwenden. Davon sind 90 Prozent für den Landessportverband und seine Mitgliedsvereine und –verbände, 2 Prozent für die Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports und 8 Prozent für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports bestimmt.
Was wird durch das Innenministerium gefördert
Bei der allgemeinen Förderung des außerschulischen Sports wird gemäß der Sportförderrichtlinie des Innenministeriums (siehe nebenstehenden Link) folgendes gefördert:
- der Breitensport (vorrangig Kinder und Jugendliche),
- Maßnahmen für den Behindertensport,
- Einrichtungen des Leistungsports (Baumaßnahmen und Betriebskosten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
- Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, zum Beispiel Meisterschaften,
- Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes (beispielsweise Vereinsjubiläen, Ehrenpreise für Sportveranstaltungen),
- Erstellung von Kommunalen Sportstättenentwicklungsplänen,
- Maßnahmen zur Integration durch Sport
- Maßnahmen gegen Doping im Sport
- Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe am Vereinssport für sozialschwache Kinder und Jugendliche
- Partnerschulen des Leistungssports
Zum Herunterladen
Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln (PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Auskunft zu Förderanträgen des Innenministeriums erteilen:
Inge Lindner, Tel.: 0431 988-3085
E-Mail: Inge.Lindner@im.landsh.de
Ilka Dettbarn, Tel.: 0431 988-3128
E-Mail: Ilka.Dettbarn@im.landsh.de
Was wird durch den Landessportverband gefördert
Der Landessportverband entscheidet auf der Grundlagen der Vorgaben des Innenministeriums eigenverantwortlich über die Vergabe der ihm zugewendeten Fördermittel. Informationen zu den Zuschuss- und Fördermöglichkeiten können auf den Internetseiten des Landessportverbandes aufgerufen werden. Gefördert werden insbesondere die Sanierung, Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportanlagen sowie die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten.
Eine besondere Förderung erfährt seit 1994 das Projekt "Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit".
Dabei wird mit Partnern wie den Wohlfahrtsverbänden, der Kirche, der Polizei, den Schulen und den Jugendämtern intensiv zusammengearbeitet. Landesweit werden hierbei in circa 80 Projekten 2.000 Kinder und Jugendliche pro Woche betreut und ihnen die Möglichkeit multikultureller Begegnungen geboten.