Initiative „Kein Kind ohne Sport“

76.000 Kinder und Jugendliche sind allein in Schleswig-Holstein von Armut betroffen. In ihren Familien steht das Geld für Sport- und Freizeitaktivitäten der Kinder häufig nicht zur Verfügung. Eine Folge ist, dass vielen Kindern und Jugendlichen auch der Zutritt zum Sportverein verwehrt bleibt, weil der Vereinsbeitrag nicht geleistet werden kann. Auf der anderen Seite stoßen die Sportvereine an ihre Grenzen. Waren früher nur einige Beitragsausstände zu verzeichnen, so verschärft sich die Problematik zusehends und stellt die Vereine vor neue Herausforderungen und Entscheidungen.

Foto v.l. Jochen Tiedje (1. Vorsitzender Sportjugend SH), Carsten Bauer (Geschäftsführer Sportjugend SH), Klaus Schlie (Innenminister) SchlieFoto v.l. Jochen Tiedje (1. Vorsitzender Sportjugend SH), Carsten Bauer (Geschäftsführer Sportjugend SH), Klaus Schlie (Innenminister)

Daher hat das Innenministerium gemeinsam mit der Sportjugend Schleswig-Holstein die landesweite Informations- und Vernetzungskampagne „Kein Kind ohne Sport“ gestartet. Innenminister Klaus Schlie ist Schirmherr der Initiative. Ziel ist es, Sportvereine, Kommunen, Schulen und Kindergärten zu ermuntern, neue Projekte ins Leben zu rufen, die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme am Vereinssport ermöglichen.

Über Regionalveranstaltungen in ganz Schleswig-Holstein sollen die Beteiligten auf allen Ebenen für die Folgen von Kinderarmut sensibilisiert und neue Projekte initiiert werden. Das Innenministerium unterstützt diese Veranstaltungen mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Bereits im letzten Jahr wurde der Sportjugend Schleswig-Holstein ein Zuschuss über 2.500 Euro gewährt, um eine Datenbank zu erstellen, in der best-practice-Beispiele dokumentiert und ausgewertet werden.

Auch die Sportförderrichtlinie des Landes wurde um einen Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe von sozial schwachen Kindern und Jugendlichen am Vereinssport“ ergänzt. Danach können Projekte betreffend Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus sozial schwachen Familien, denen die Mitgliedschaft in einem Sportverein ermöglicht werden soll, unterstützt werden. Angedacht ist hier insbesondere eine Unterstützung bei anfallenden Mitgliedsbeiträgen in einem Sportverein und/oder Kosten für Sportkleidung.

Anträge auf Zuwendungen sind beim Innenministerium schriftlich zu stellen.

Zum Herunterladen

Datei ist nicht barrierefrei Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei) vom 2. Januar 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 249)

Auskunft im Innenministerium erteilen

Ilka Dettbarn, Tel.: 0431 988-3128, Fax: 0431 988-3140
e-mail: Ilka.Dettbarn@im.landsh.de

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