Kommunaler Investitionsfonds (KIF)

Aus dem Kommunalen Investitionsfonds werden kommunale Infrastrukturinvestitionen durch zinsgünstige Darlehen und nicht rückzahlbare Zuweisungen gefördert. Dazu zählt auch der kommunale Anteil im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, Ämter, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen. Ausgenommen von einer Förderung sind Finanzierungen von Krankenhäusern, sonstigen kommunalen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Pflegedienstes, des öffentlichen Personennahverkehrs, Kraftwerksanlagen zur Energie- und Wärmeversorgung sowie Ausstattung, Fahrzeuge und Maschinen. Eine Förderung setzt in der Regel voraus, dass die Maßnahmen im Investitionsprogramm nach § 83 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 95 e Gemeindeordnung enthalten sind.

Für alle Investitionsmaßnahmen steht 2012 ein Bewilligungsvolumen von 60 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Zinssatz beträgt für alle KIF-Darlehen des Bewilligungsjahres 2012 2,25 Prozent für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Die Darlehen und Zuweisungen können bis zu einer Höhe von 75 % der Gesamtkosten gewährt werden, für den kommunalen Eigenanteil an Städtebauförderungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 70 Prozent. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge sollen nur vorgelegt werden, wenn das beantragte Darlehen im Einzelfall mindestens 80.000 Euro beträgt. Anträge auf Gewährung von Zuweisungen sollen einen Förderbetrag von mindestens 50.000 Euro nicht unterschreiten.

Anträge sollen beim Innenministerium bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen eingereicht werden.


Auskunft im Innenministerium erteilen:

Gunda Spennemann-Gräbert, Tel. 0431 988-2736, Fax: 0431 988-3140
e-mail: Gunda.Spennemann-Graebert@im.landsh.de

Ilka Dettbarn, Tel. 0431 988-3128, Fax: 0431 988-3140
e-mail: Ilka.Dettbarn@im.landsh.de


Richtlinientext: Die Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds (§ 19 FAG) vom 21. November 2011 (Amtsbl. Schl.-H. S. 881) und die Anlagen stehen rechts als PDF-Downloads zur Verfügung.




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