Der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein
Der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ist als eine Abteilung des Innenministeriums organisiert. Einschließlich Verwaltungskräften sind in dieser Abteilung zur Zeit 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Verfassungsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Die Zusammenarbeit wird im "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz" vom 20. Dezember 1990 geregelt. Die Länder haben ihrerseits Verfassungsschutzgesetze erlassen. In Schleswig-Holstein ist dies das
"Landesverfassungsschutzgesetz".
Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder zu sammeln. Diese Informationen werden offen oder mit verdeckten, von den betroffenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht zu erkennenden Mitteln erhoben.
Die so gesammelten Informationen werden mit denen anderer Nachrichtendienste oder Behörden zusammengeführt. Hinzu kommen Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Ergebnisse dieser Auswertungsarbeit werden in Lagebildern der politischen Führung und in Jahresberichten auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Erkenntnisse werden weiterhin der Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder den Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung gestellt.
Eine bloß mitwirkende Funktion hat die Verfassungsschutzbehörde beim vorbeugenden personellen und materiellen Geheimschutz. Der Verfassungsschutz unterstützt hierbei Behörden und außerbehördliche Stellen bei der Überprüfung von Geheimnisträgern und Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sind und berät sie, wie Verschlusssachen durch technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden können.
Der Verfassungsschutz ist ausschließlich als Beobachtungsbehörde eingerichtet; er ist strikt von der polizeilichen Exekutive getrennt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde haben keinerlei polizeilich-exekutive Befugnisse.
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein - Abteilung IV 7 | Postfach 71 25 | 24171 Kiel | Tel.: 0431 988-35 00 Fax: 0431 988-3503
E-Mail: verfassungsschutz.schleswig-holstein@im.landsh.de