Kontrolle
Landtag Schleswig-Holstein
Der Verfassungsschutz ist an Recht und Gesetz gebunden, so wie jede andere Behörde auch. Doch mehr noch als jede andere Behörde wird der Verfassungsschutz kontrolliert, nämlich durch die Rechtsprechung, durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz und durch das Parlament. Besondere Bedeutung kommt dabei der parlamentarischen Kontrolle zu. Sie ist erforderlich, da die Gerichte zumindest die geheime Tätigkeit des Verfassungsschutzes nur eingeschränkt überprüfen können.
Die parlamentarische Kontrolle erfolgt durch zwei vom Landtag eingesetzte Ausschüsse: dem Parlamentarischen Kontrollgremium und der G 10-Kommission. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert den Verfassungsschutz insgesamt. Dazu berichtet der Innenminister dem Gremium zu den wesentlichen Vorgängen. Will der Verfassungsschutz den Post- und Telekommunikationsverkehr eines Verdächtigen überwachen, muss der Innenminister dafür zuvor die Genehmigung der G 10-Kommission einholen. Auf diese Weise wird die Tätigkeit des Verfassungsschutzes nicht nur in ihrer Gesamtheit, sondern auch im Einzelfall vom Parlament überprüft.