Kommunale Räte für Kriminalitätsverhütung
Im Vordergrund einer modernen Präventionsstrategie steht nicht das Einwirken auf die Symptome festgestellter Normabweichungen, sondern die Orientierung an den tiefer liegenden Ursachen für das Entstehen von Kriminalität sowie an den gesamtgesellschaftlichen Strukturen, die diese ursachenorientierte Prävention umsetzen können. Wegen des signifikanten Lokalbezuges der meisten für Kriminalität ursächlichen Faktoren sind unter dem Stichwort „Kommunale Kriminalprävention“ Netzwerke der Kommunikation und der Kooperation zwischen der Polizei, der Kommunalpolitik und -verwaltung, den sozialen Diensten, freien Trägern und anderen Akteuren in vielen Städten und Gemeinden entstanden. In diesen kommunalen Präventionsräten steht die Koordination und Vernetzung bereits vorhandener Initiativen und Projekte mit dem Ziel der Entwicklung einer umfassenden Gesamtkonzeption und -strategie im Vordergrund.
Mit dieser Zielsetzung sind bei den meisten der bisher gegründeten kommunalen Präventionsräte jeweils zwei bis vier Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die sich vor allem mit ortsspezifischen Erscheinungsformen der Jugend- und Gewaltkriminalität befassen. Den Vorsitz der kommunalen Räte für Kriminalitätsverhütung haben fast überall die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister selbst übernommen: Kriminalitätsverhütung ist kommunaler Planungsgegenstand!
Ihre Mitarbeit:
Wenn Sie sich in der kriminalpräventiven Arbeit engagieren wollen, Ideen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsgremium in Ihrer Stadt/Gemeinde, oder direkt an uns.
Liste der kommunalen Räte in Schleswig-Holstein (PDF, 94 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Regionalkonferenz am 24.05.2011 in Scharbeutz
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität ist eine wesentliche kommunale Gestaltungsaufgabe, weil Kriminalität am besten dort bekämpft werden kann, wo sie entsteht.
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