Landespolizei Schleswig-Holstein
Die Polizei in Schleswig-Holstein steht für die Sicherheit von fast drei Millionen Menschen. Im Dienst der Sicherheit sind die Beamtinnen und Beamten der Schutz-, Wasserschutz- und Kriminalpolizei tätig.
Der Polizeiabteilung im Innenministerium als oberster Landesbehörde sind das Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt als obere Landesbehörden zugeordnet. Dem Landespolizeiamt gehören acht Polizeidirektionen für folgende Zuständigkeitsbezirke und die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitsschaftspolizei als untere Landesbehörden an.
Die Aufgaben der Polizei sind vielseitig: Abwehr von Gefahren jedweder Art, Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Verkehrssicherheitsarbeit und Kriminalprävention sowie Sicherheitsaufgaben bei Versammlungen und Veranstaltungen sind nur einige Stichworte. Für die Polizei Schleswig-Holstein steht der Mensch im Mittelpunkt. Bürgernähe ist für sie ebenso gelebte Wirklichkeit wie die Beachtung von Recht und Gesetz bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben. Sie ist aktives Glied der Gesellschaft und gestaltet im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zukunft mit und ist sich bewusst, dass die gemeinsame Arbeit mit anderen zum Erfolg führt.
Auf ihrer Internetseite bietet die Landespolizei ein übersichtliches, aktuelles und umfassendes Bild von sich und ihrer Arbeit an.
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