Generalstaatsanwalt Schleswig-Holstein

Die Staatsanwaltschaft

ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und trägt somit die Verantwortung für Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung.
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Aufbau und Zuständigkeiten

Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute Justizbehörde. Die Dienstaufsicht obliegt dem Generalstaatsanwalt für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht sowie für die Staatsanwälte seines Bezirks, den Staatsanwaltschaften in Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe.
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Staatsanwaltschaften

Informationen über die Staatanwaltschaften in Schleswig-Holstein in Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe.
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