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Zentrale E-Government-Strategie

Die strategische Ausrichtung der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) und damit auch der zentralen E-Government-Strategie des Landes Schleswig-Holstein ist eindeutig: Es geht um die Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr Wirtschaftswachstum sowie um die Förderung grenzüberschreitender Dienstleistungen. Deshalb zielt die zentrale E-Government-Strategie des Landes ebenso wie die EG-Dienstleistungsrichtlinie darauf ab, insbesondere wirtschaftsrelevante Verwaltungsprozesse zu optimieren. Kundenorientierte Verwaltungsprozesse und ihre Unterstützung mit innovativen Informations- und Kommunikationstechnologien stärken sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.

Die positiven Effekte des E-Government sollen nicht nur auf der Nachfrageseite - also in den öffentlichen Verwaltungen Schleswig-Holsteins - sondern auch auf der Angebotsseite, das heißt im schleswig-holsteinischen E-Government-Markt, verwirklicht werden.

Um diesen strategischen Ansatz umzusetzen, ist eine kooperative Zusammenarbeit des Landes und der Kommunen erforderlich. Diese wird seit 2003 auf der Basis der E-Government-Vereinbarung des Landes und der Kommunen organisatorisch durch die Lenkungsgruppe E-Government umgesetzt. Das Ziel ist, diese Kooperation mit den Schwerpunkten Organisation/Prozesse, Technik, Recht, Finanzierung zu laufend optimieren.

Für 2008-2009 hat das Finanzministerium eine zentrale E-Government-Strategie mit einer Darstellung der E-Government-Lösungen der Ressorts und der Kommunen vorgelegt. In 2009 wurde der aktuelle E-Government-Strategiebericht dem Finanzausschuss des Landtages zur Kenntnis gegeben. Die zentrale E-Government-Strategie 2008-2009 und der E-Government-Strategie-Bericht 2009 stehen auf dieser Seite zum Download bereit (siehe rechte Spalte).

Die Leitlinien der zentralen E-Government-Strategie des Finanzministeriums sind die Grundlage für die strategischen Handlungsfelder in den Jahren 2008-2009.

1. Leitlinie - Technische und prozessuale Standardisierung: Die Schaffung einer technischen und organisatorischen Interoperabilität ist Voraussetzung für die ebenenübergreifende Zusammenarbeit in der Netzwerkverwaltung.

2. Leitlinie - Innovation durch Kooperation: E-Government erfordert technische Innovationen und Prozessinnovationen. Durch Kooperationen der Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft werden Innovationsprozesse beschleunigt.

3. Leitlinie - Infrastrukturverantwortung des Landes: Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die Verantwortung für den Aufbau und Betrieb leistungsfähiger zentraler Infrastrukturen: IT-Infrastruktur, Rechtliche Infrastruktur, Organisatorische Infrastruktur, Kompetenzinfrastruktur.

In den folgenden neun strategischen Handlungsfeldern setzt das Land Schleswig-Holstein die zentrale E-Government-Strategie um:

Handlungsfeld 1: Kooperativer E-Government-Dialog Land, Kommunen und Kammern

Der kooperative E-Government-Dialog des Landes und der Kommunen soll mit dem Ziel optimiert werden, verbindlich eine gemeinsame und kooperative E-Government-Strategie Schleswig-Holstein 2009-2010 zu entwickeln und umzusetzen.

Handlungsfeld 2: E-Government-Kompetenzinitiative

Der kooperative E-Government-Dialog des Landes, der Kommunen und der Kammern soll weitergeführt werden, da die steigenden Anforderungen an ebenenübergreifendes E-Government (zum Beispiel aus der EG-Dienstleistungsrichtlinie) nur gemeinsam bewältigt werden können. Der Dialog hat sich bereits bewährt: Auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes sowie einer Kooperationsvereinbarung übernehmen Land, Kommunen und Kammern gemeinsam die Trägerschaft für den Einheitlichen Ansprechpartners als Anstalt öffentlichen Rechts. Der intensive Austausch zeigt sich auch in Projekten von Land, Kommunen und Kammern (zum Beispiel das Projekt zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Schleswig-Holstein).

Handlungsfeld 3: E-Government-Gesetz

Mit dem E-Government-Gesetz ist der notwendige rechtliche Rahmen für die Anforderungen einer zukunfts- und leistungsfähigen Netzwerkverwaltung an die technische und prozessuale Interoperabilität geschaffen worden. Das Gesetz enthält neben allgemeinen Bestimmungen zum E-Government die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Vorgaben für die verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation festzulegen und kommt der Notwendigkeit nach rechtsverbindlichen Regelungen der verwaltungsträgerübergreifenden Prozessorganisation nach. Das E-Government-Gesetz ist auch die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Nutzung der zentralen E-Government-Basisdienste. Der Text des E-Government-Gesetzes steht auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung (siehe rechte Spalte).

Handlungsfeld 4: Kooperatives Prozessmanagement

E-Government und die EG-Dienstleistungsrichtlinie erfordern die Umsetzung des wissensbasierten Prozessmodells Öffentliche Verwaltung als notwendigen neuen ökonomischen Ordnungsrahmen für die öffentliche Verwaltung. Um die Prozessorientierung des Verwaltungshandelns und der Verwaltungsstrukturen in Land und Kommunen umsetzen zu können, ist das Ziel, eine kooperative Prozessstrategie für Land und Kommunen umzusetzen. Das Kieler Gutachten des Finanzministeriums zum Prozessmodell Öffentliche Verwaltung sowie die 12 Kieler Botschaften für kooperatives Prozessmanagement bilden die strategischen Eckpunkte. Mit dem zentralen Prozessregister Schleswig-Holstein hat das Finanzministerium die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für ein kooperatives Prozessmanagement geschaffen (Näheres unter: www.prozessregister.schleswig-holstein.de).

Handlungsfeld 5: Kooperationen

Die E-Government-Kooperationen Schleswig-Holsteins sind:

E-Government-Vereinbarungen des Landes mit den Kommunen wie mit den Kammern

IT-Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg

• Metropolregion Hamburg

• DeutschlandOnline

• Prioritäres DeutschlandOnline-Projekt „IT-Umsetzung der EU-DLR“ unter Federführung der Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg

Handlungsfeld 6: Positionierung Dataport

Dataport soll weiterhin als zentraler IT-Dienstleister des Landes und der Kommunen Schleswig-Holsteins sowie der anderen Träger (Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen und Mecklenburg-vorpommern) zu einem technischen Kompetenzzentrum für die Umsetzung der E-Government-Strategie des Landes Schleswig-Holstein ausgebaut werden.

Handlungsfeld 7: Technische Infrastruktur

Landesnetz Schleswig-Holstein: Der Betrieb und die Optimierung des Weitverkehrsnetzes für das Land und die Kommunen als Kommunikationsbasisinfrastruktur ist Voraussetzung für die Umsetzung des E-Governments. Ende 2007 waren 850 Landesstellen und kommunale Stellen mit über 21.000 Arbeitsplätzen versorgt. Zudem sind 200 Schulen bereits angeschlossen, in 2010 sollen alle Schulen am Landesnetz sein. Das Landesnetz wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Serviceplatz Schleswig-Holstein - Strategie 20XX:
Der Serviceplatz Schleswig-Holstein soll allen Prozessbeteiligten in den Wertschöpfungsnetzen ermöglichen, sämtliche erforderliche Funktionalitäten an ihrem Arbeitsplatz zu nutzen. Er stellt den Zugang zur zentralen und serviceorientierten E-Government-Infrastruktur mit integrierten dezentralen Fachkomponenten dar.

E-Government-Infrastruktur 2.0:
Die E-Government-Infrastruktur bildet die technische Basis für die Realisierung sämtlicher E-Government-Anwendungen des Landes und der Kommunen. Derzeit umfasst die E-Government-Infrastruktur 1.0 folgende wesentlichen Funktionalitäten: Identitäts- und Berechtigungsmanagement, Elektronischer Briefkasten, Fachverfahrensintegration, Transportmanagement (Clearingstelle) sowie Payment.

Handlungsfeld 8: Zentrale IT-Steuerung und Finanzierung

Im Rahmen der zentralen IT-Steuerung und Finanzierung (zentrales IT-Budget) werden die IT-Maßnahmen für E-Government bewertet und entsprechend der strategischen Ausrichtung priorisiert. Somit wird die zentrale Infrastrukturverantwortung des Landes mit der IT-Finanzierungsstrategie erfolgreich synchronisiert.

Handlungsfeld 9: Wirtschaftlichkeit und Erfolgskontrolle

Das Ziel ist, in Ergänzung zur zentralen IT-Steuerung und Finanzierung das Konzept für eine qualitäts- ergebnis- und wirkungsorientierte Steuerung des E-Government weiterzuentwickeln. Hierfür sind leistungsfähige Steuerungssysteme, die eine technische, organisatorische, fachliche und rechtliche Ausprägung haben, zu entwickeln und aufzubauen.

Einen weiteren Ansatzpunkt bildet das DeutschlandOnline Vorhaben, welches sich mit der Stärkung der deutschen Positionierung im internationalen Benchmarking-Vergleich im E-Government befassen will.



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