Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen zum 1. Januar 2006 eingerichtet. Es ist eine von drei Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Das BZSt erfüllt im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung länderübergreifende Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug.

Zu den Aufgaben im Bereich Steuern gehören unter anderem:

  • Fachaufsicht über die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31 und 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG)
  • Erstattung, Vergütung und Freistellung von Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
  • Vergabe nationaler und Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer- Identifikationsnummern für den innergemeinschaftlichen Handel
  • Umsatzbesteuerung ausländischer Internet-Unternehmer
  • Unterstützung der Länder bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
  • Durchführung von Verständigungsverfahren und Absprachen über Verrechnungspreise

Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen zur Unterstützungder Finanzbehörden bei der Aufklärung von Sachverhalten bezogen auf alle Staaten der Welt.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

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