Steuerformulare

Steuererklärungsvordrucke

Hier finden Sie auf der Internetseite des BMF die bundeseinheitlichen Muster für Steuererklärungsvordrucke, meist für mehrere Jahrgänge; hierzu gehören z. B. die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung, Feststellungserklärung, Lohnsteuer-Ermäßigung, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuererklärung.

Formular-Management-System

Lohnsteuer-Anmeldung

Hinweis für Unternehmer und Arbeitgeber zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg ab 1. Januar 2005

Unternehmer und Arbeitgeber sind ab dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - bzw. § 41a Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -), Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) an das Finanzamt zu übermitteln. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung stellt die Steuerverwaltung das kostenlose Programm ElsterFormular zur Verfügung.

Für die in Ausnahmefällen auf Antrag zulässige Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form wird ein nicht am Bildschirm ausfüllbares PDF-Formular vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen auf dessen Internetseite im Bereich „Berechnungen/Vordrucke“ zur Verfügung gestellt.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Infos für Steuerzahler

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Hinweis für Unternehmer und Arbeitgeber zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg ab 1. Januar 2005

Unternehmer und Arbeitgeber sind ab dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - bzw. § 41a Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG -), Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) an das Finanzamt zu übermitteln. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt in Ausnahmefällen auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden.

Für die elektronische Übermittlung stellt die Steuerverwaltung das kostenlose Programm ElsterFormular zur Verfügung.

Für die in Ausnahmefällen auf Antrag zulässige Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in herkömmlicher Form wird ein nicht am Bildschirm ausfüllbares PDF-Formular vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen auf dessen Internetseite im Bereich „Berechnungen/Vordrucke“ zur Verfügung gestellt.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Infos für Steuerzahler

Vordrucke für Vereine

Hier finden Sie auf der Internetseite des BMF im Bereich Service, Formulare A-Z unter dem Stichwort "Gemeinnützigkeit" den Vordruck "Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen zwecken dienen" nebst dem Vordruck "Anlage Sportvereine".

Bundesministerium der Finanzen - Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften

Weitere Formulare

Weitere Formulare finden Sie auf der Internetseite
des BMF Formular-Management-System

Zusatzinformationen

Kontakt




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