Lastschrifteinzugsverfahren (ohne Kfz-Steuer)

Der Vordruck zum Lastschrifteinzugsverfahren ist für V-Steuern, Anmeldesteuern und Umlage zur Landwirtschaftskammer zu verwenden (nicht für Kfz-Steuer). Bitte ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrem Finanzamt abgeben oder zusenden.
Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen auf Seite 2 des Vordrucks.

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