Kraftfahrzeugsteuer – Anträge, Merkblätter, Lastschrifteinzugsverfahren
In Schleswig-Holstein ist ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto eines inländischen Geldinstituts erforderlich. Weitere Voraussetzung ist, dass der Halter / die Halterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters voraus, nach der die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an die Person, die das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben werden. Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen auf Seite 2 des Vordrucks.
Die LEV-Vordrucke können am Bildschirm ausgefüllt werden und sind unterschrieben bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Auch dieser Vordruck kann online am Bildschirm ausgefüllt werden, ist aber unterschrieben an das zuständige Finanzamt zu senden bzw. dort abzugeben.