Grunderwerbsteuer "Veräußerungsanzeige"

Der Vordruck kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Die zur Veräußerungsanzeige gehörenden Blätter sind beidseitig zu bedrucken und zu verbinden. Um einerseits die Verbindung leicht lösen zu können und andererseits den Verlust einzelner Seiten zu vermeiden, bieten sich für die Verbindung Verschlussklammern oder Heftstreifen an (nicht Büro- oder Heftklammern).

Für die Bearbeitung sind in Schleswig-Holstein zwei Finanzämter zuständig:
Das Finanzamt Rendsburg bearbeitet neben Fällen aus dem eigenen Bezirk auch die aus den Finanzamtsbezirken Dithmarschen, Eckernförde-Schleswig, Flensburg, Itzehoe, Kiel-Nord, Kiel-Süd, Neumünster und Nordfriesland.
Das Finanzamt Pinneberg bearbeitet neben Fällen aus dem eigenen Bezirk auch die aus den Finanzamtsbezirken Bad Segeberg, Elmshorn, Lübeck, Ostholstein, Plön, Ratzeburg und Stormarn.

Nachdem Sie den Vordruck heruntergeladen haben, können Sie auf das grau unterlegte Kästchen neben dem Namen des angezeigten Finanzamtes klicken und dann das zuständige Finanzamt wählen. Alle Seiten des Dokumentes werden automatisch angepasst.

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Datei ist nicht barrierefrei GrESt 3/2 - Grunderwerbsteuer Veräußerungsanzeige (PDF, 535 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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