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Finanzämter in Schleswig-Holstein


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Finanzamt
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1 Finanzamt Bad Segeberg
23795 Bad Segeberg
Theodor-Storm-Straße 4 - 10
Tel.: 04551-54-0
Fax.: 04551-54-303
poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Landesbehoerden/Finanzaemter/BadSegeberg.html

Finanzamt Bad Segeberg


Aufgaben:
Zuständig für Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Einheitsbewertung des Grundvermögens und Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit regelmäßigem Standort in der Stadt Neumünster und im Kreis Segeberg. Zusätzliche Zuständigkeit für Körperschaftsteuer des Bezirks des Finanzamtes Neumünster für die Ämter Bad Bramstedt-Land (ohne die Gemeinde Großenaspe), Bornhöved und Kaltenkirchen-Land (ohne die Gemeinde Alveslohe) sowie die Gemeinden Bad Bramstedt und Heidmühlen. Abweichende Zuständigkeit: Für Grunderwerbsteuer liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt Pinneberg, für Steuerfahndung und Bußgeld- u. Strafsachenstelle liegt die Zuständigkeit beim Finanzamt Kiel-Süd. Für Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Finanzamt Kiel-Süd zuständig.

Zuständig für:
Kreis Segeberg mit Ausnahme der Gemeinden, die in den Bezirk des Finanzamtes Neumünster eingegliedert sind.


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