Elektronische Lohnsteuerkarte startet später

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr verschoben. Was bedeutet das für Sie?


Weitere Informationen finden Sie hier.

Beachten Sie bitte auch die "Datei ist nicht barrierefrei Hinweise an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug 2012 (PDF, 79 KB, Datei ist nicht barrierefrei)"

Zusätzliche Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Versand der Mitteilungsschreiben über die erstmals gespeicherten ELStAM

In der Zeit von Anfang Oktober bis etwa Mitte November 2011 haben bundesweit rund 42 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (davon rund 1,191 Millionen in Schleswig-Holstein) von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post ein Mitteilungsschreiben erhalten, das sie über die ab dem 1. Januar 2012 für sie gespeicherten Steuer-Daten für den Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber informiert. Diese gespeicherten Daten werden zukünftig nach Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 1. Januar 2013 Ihrem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre ELStAM, die Ihnen mitgeteilt worden sind, rechtzeitig vor dem Start des Abrufverfahrens durch Ihren Arbeitgeber überprüfen. So stellen Sie sicher, dass dann die Lohnsteuer auch tatsächlich nach Ihren persönlichen Besteuerungsmerkmalen einbehalten wird.

Was soll ich tun, wenn ich einen Fehler in meinem ELStAM-Mitteilungsschreiben gefunden habe?

Bitte prüfen Sie die Mitteilungen über die erstmals gespeicherten ELStAM genau und nehmen Sie bei Abweichungen Kontakt zu Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf. Hier wird Ihr Anliegen dann unbürokratisch erledigt.

Einen Antrag in Sonderfällen zur Korrektur der ELStAM finden Sie hier .


Welche Angaben sind in erster Linie betroffen?

  • Fehler bei der Vergabe von Steuerklassen für Ehegatten,
  • Fehler bei der Bescheinigung des Kirchensteuermerkmals,
  • Fehler bei der Kinderzuordnung,
  • Fehler beim Ausweis des Pauschbetrags für behinderte Menschen.

Was sind die Gründe dafür?

Dies hat unterschiedliche Ursachen. Bei einer zentralen Datenbank, die aus unterschiedlichen bereits vorhandenen Datensammlungen aufgebaut wird, lassen sich anfängliche Abstimmungsprobleme niemals völlig ausschließen. Daher hat die Finanzverwaltung an alle Betroffenen das ELStAM-Mitteilungsschreiben versandt, um sie zum einen über die für sie gespeicherten Daten zu informieren und ihnen zum anderen die Möglichkeit zu geben, diese Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen zu können und ggf. deren Änderung zu veranlassen.

Wie häufig sind Fehler bei Erstellung der ELStAM aufgetreten?

Für Schleswig-Holstein sind ca. 1,191 Mio. Mitteilungen über die erstmals gespeicherten Elektronischen Steuerabzugsmerkmale (ELStAM) versandt worden. Der Berichtigungsumfang wird derzeit auf ca. 1-2 % der Fälle geschätzt.


Was ist noch für mich von Interesse?

  • Das Finanzministerium empfiehlt, Anträge zur Änderung der persönlichen ELStAM oder zur Eintragung von Freibeträgen auf dem Postweg einzureichen.
  • Antragsformulare dafür sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet ( https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=lst) abgerufen werden.
  • Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt.
  • Umfangreiche Informationen für Arbeitnehmer zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie unter https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php.
  • Ihnen steht unter der Telefonnummer 01805 235099 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 42 Cent pro Minute) eine Hotline zur Verfügung, die Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie Sonnabend, an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichen. Sie können auch per elektronischer Post an elstam-hotline@elster.de Kontakt aufnehmen.

Zusätzliche Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

In der Übergangszeit bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens gelten die Regelungen des § 52b Einkommensteuergesetz (EStG) in 2012 fort.

Näheres zum Übergangszeitraum 2012 regelt das Datei ist nicht barrierefrei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Dezember 2011 (PDF, 91 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Umfangreiche Informationen für Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie unter https://www.elster.de/arbeitg_home.php




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