Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung

Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.

Zusatzinformationen

Kontakt




Diese Seite: