Höhere Grunderwerbsteuer seit 1. Januar 2012
Die Konsolidierung der Landesfinanzen und die Senkung der Neuverschuldung kann nur gelingen, wenn nicht nur die Ausgaben reduziert, sondern auch die Einnahmen erhöht werden. Deshalb wurde die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2012 von 3,5 auf fünf Prozent erhöht. Dies hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag am 15. Dezember 2010 beschlossen.
Für Grundstückskäufe, deren Verträge bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, ist der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent zu entrichten.
Die Erhöhung, die voraussichtlich zu zusätzlichen Einnahmen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr führt, wird zur Senkung der Neuverschuldung genutzt und nicht gleich wieder an anderer Stelle ausgegeben.
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