"Eine wesentliche Weichenstellung nicht nur für die Anwärterinnen und Anwärter, sondern auch für das Land"

Rede von Finanzminister Rainer Wiegard, MdL, Vereidigung der Finanzwärter/innen und Steueranwärter/innen des Einstellungsjahrgangs 2011 am 21. September 2011

Es gilt das gesprochene Wort!

Heute ist in mehrfacher Hinsicht ein ganz besonderer Tag. Zum ersten Mal vereidigen wir unsere angehenden Finanz- und Steuerverwaltungsbeamten im Schleswig-Holstein-Saal. Dieser geschichtsträchtige Raum war früher der Plenarsaal und damit Schaufenster des Landtags. Doch heute wird er zum Schaufenster der Finanz- und Steuerverwaltung, die stolz ihren Nachwuchs präsentiert.

Dabei nehmen erst zum zweiten Mal die Finanzanwärter des Bundes teil. Die neue Generation der gesamten Finanz- und Steuerverwaltungsfamilie kommt somit hier in Kiel zusammen. Ich finde, dass das ein schönes Symbol ist für den Zusammenhalt in der Verwaltung, aber auch für den Zusammenhalt von Bund und Ländern.
Ort und Publikum bilden also einen würdigen Rahmen für die heutige Feierstunde.

Insgesamt 25 Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter sowie 30 Steueranwärterinnen und Steueranwärter werden ihren Diensteid ableisten und damit einen Tag erleben, den sie hoffentlich so schnell nicht vergessen werden.

Liebe Anwärterinnen und Anwärter,

die Vereidigung ist der offizielle Startschuss für eine sehr anspruchsvolle Berufsausbildung und im Erfolgsfall für eine interessante berufliche Tätigkeit.

Es ist eine wesentliche Weichenstellung in ihrem Leben, die genauso für das Land Schleswig-Holstein als Arbeitgeber ihre Folgen hat. Deshalb bin ich heute gerne bei Ihnen und werde Sie später auch vereidigen.

Sie haben als Finanz- oder Steueranwärter eine Berufsrichtung gewählt, die Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechen soll und Ihnen einen zukunftsträchtigen Arbeitsplatz verspricht.

Die erste Hürde haben Sie erfolgreich gemeistert. Sie haben sich gegen mehr als 1.000 Mitbewerber durchgesetzt. Für den gehobenen Dienst haben sich 641 und für den mittleren Dienst 420 junge Frauen und Männer beworben.

Ich habe Respekt vor Ihnen, dass Sie diese Fachrichtung gewählt haben und Sie sich angesichts dieser Konkurrenz durchsetzen konnten.

„Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer.“ – Dieser Spruch von Albert Einstein wird Sie in der Ausbildung und auch später in der Finanz- und Steuerverwaltung noch sehr lange begleiten. Er gilt nach wie vor und lässt sich problemlos auf die meisten anderen Steuerarten übertragen.

So hat der Bundesfinanzhof im Mai zu einer Vorschrift im Einkommensteuerrecht festgestellt, dass diese Vorschrift sprachlich nahezu unverständlich sei. Darüber hinaus ergebe sie auch keinen Sinn.

Da sind wir nun nach 62 Jahren bundesrepublikanischer Steuergesetzgebung angekommen: Unsere Gesetze versteht keiner und sie ergeben noch nicht einmal einen Sinn.

Sie sehen also: Nach erfolgreicher Ausbildung erwarten Sie nicht nur ein sehr spannendes Arbeitsumfeld, tägliche Herausforderungen und nette Kollegen. Nein, es erwarten Sie auch die kompliziertesten Steuergesetze weltweit.

Der deutsche Drang, für alle Besonderheiten und Ausnahmen eigene und vor allem möglichst gerechte Regelungen vorzuhalten, spiegelt sich in unserem Steuerrecht eindrucksvoll wieder.

Seit 1998 ist allein der Paragraph 3 des Einkommenssteuergesetzes 27 Mal geändert worden. Neben den zahlreichen Steuergesetzen existieren über 90.000 Verwaltungsvorschriften, die bei rund 200 Steuerformularen berücksichtigt werden müssen.

Das deutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert und undurchsichtig geworden. Doch wie kann so ein Steuerrecht als gerecht empfunden werden? Die Antwort ist einfach: gar nicht. Was der Mensch nicht versteht, das lehnt er ab. Und genauso ist es mit unseren Steuergesetzen.

Mittlerweile werden jährlich rund 5 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingereicht. Das sind 5 Millionen Beweise dafür, dass das deutsche Steuerrecht nicht mehr als gerecht, sondern als zutiefst ungerecht empfunden wird. Wir haben heute genau den Zustand erreicht, den wir eigentlich verhindern wollten. Die Steuergesetzgebung steckt in einer Sackgasse.

Doch lassen Sie sich nicht abschrecken. Verstehen Sie diese Situation als Chance, als besondere Herausforderung. Sie stehen am Anfang einer Ausbildung, die es Ihnen ermöglichen wird, klüger zu sein als die meisten Ihrer Mitmenschen und klüger zu sein als Albert Einstein. Wer kann das schon von sich behaupten?

Sie werden die Einkommensteuer und die anderen Steuerarten in Ihren wesentlichen Zügen beherrschen. Sie werden die Ausnahmen und Feinheiten kennen. Und Sie werden die Fähigkeit erlernen, den Aufbau und die möglichen Wirkungen von Steuergesetzen zu analysieren und abzuschätzen.

Außerdem können Sie schon früh Theorie und Praxis miteinander verbinden. 15 (gehobener Dienst) beziehungsweise 16 Monate (mittlerer Dienst) werden Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung in den Finanzämtern verbringen.

Mit diesem Wissen sind Sie dann sehr gut auf die interessante Tätigkeit in der Finanz- und Steuerverwaltung vorbereitet. Und um gleich möglichen Vorurteilen entgegenzuwirken:Glauben Sie mir, so schnell wird es dort nicht langweilig.

Von der Abgeltungssteuer bis zur Einkommensteuer, von der Betriebsprüfung bis zur Steuerfahndung – die Aufgabengebiete sind unglaublich vielfältig. Spannende Auseinandersetzungen erwarten Sie: Mal sind es kuriose Einzelfälle bei der Einkommenssteuer, mal ist es ein betrügerisches Umsatzsteuerkarussell, mal ist es ein spektakulärer Fall von Steuerhinterziehung. Und in jedem Fall sollten Sie darauf vorbereitet sein, sich mit den Buchhaltungen und Steuerberatungskanzleien großer Konzerne auf Augenhöhe auseinandersetzen zu können – eine Herausforderung, die besonders reizvoll, aber auch anspruchsvoll ist.

Sie werden dafür verantwortlich sein, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und dem Staat die Einnahmen zu verschaffen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Nur nett sollten Sie dabei sein.

Denken Sie daran: Mit Ihrer Einstellung und Ihrem Verhalten bestimmen Sie auch das Bild der Verwaltung in der Öffentlichkeit – auch jetzt schon. Jeder von Ihnen hat die große Chance und ist gleichzeitig verpflichtet, das Bild einer modernen, leistungsstarken öffentlichen Verwaltung zu prägen.

Aus diesem Grund legen die 14 hauptamtlichen Lehrkräfte der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und des Bildungszentrums neben der Vermittlung der notwendigen fachlichen Kenntnisse großen Wert auf den Erwerb methodischer, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten.

Die in der Ausbildung erlangten Grundlagen an Wissen, sozialer Kompetenz, Motivation und Einstellung zur eigenen beruflichen Tätigkeit sind von zentraler Bedeutung für das gesamte berufliche Leben. Hier schaffen Sie ein stabiles Fundament, mit dem Sie alle Höhen und Tiefen Ihrer beruflichen Karriere meistern.

Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbinden uns jedoch nicht von der Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überarbeiten.

Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer – wir sind heute an einem Punkt angekommen, an dem das deutsche Steuerrecht nicht so bleiben kann, wie es ist. Wir müssen Steuerzahler, Wirtschaft und Verwaltung spürbar von bürokratischen Regelungen entlasten. Wir brauchen endlich ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht.

Ein ehemaliger US-Präsident (Nixon) hat es so formuliert: „Wir können die Besteuerung niemals populär, aber wir können sie fair machen.“ Genau das muss unser Ziel sein.

Dabei plädiere ich nicht für den großen Steuer-Big Bang. Den schaffen wir offensichtlich sowieso nicht. Vielmehr brauchen wir eine an langfristigen Zielen orientierte Steuerpolitik, die die allgemein bereits erkannten Probleme in einem erkennbaren ordnungspolitischen Korridor bündelt und in einem überschaubaren Zeitraum einer Lösung zuführt: Einen Zukunftsplan Steuer 2020.

Der Plan umfasst eine deutliche Vereinfachung von Einkommensteuer und Mehrwertsteuer, die Neuordnung der Kommunalfinanzen und eine konsequente Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Aufgabenkritik sollen sämtliche Steuerarten und Steuerbegünstigungen auf ihre Berechtigung, ihre Höhe und ihre Ausgestaltung hin überprüft werden.

Auf Ihren zukünftigen Arbeitsplatz übertragen heißt das grob gesagt, Sie sollen die Steuererklärungen zukünftig nicht mehr auf die Richtigkeit der Schornsteinfegerrechnungen überprüfen, sondern beispielsweise die Betriebsprüfung unterstützen. Schließlich wollen wir Sie nicht ausbilden, damit sie den ganzen Tag kleine Zettel sortieren.

Mit diesem Plan würden wir eine kleine Revolution schaffen. Das deutsche Steuerrecht als Standortvorteil – so absurd es heute klingt, diese Vision würde endlich Wirklichkeit werden. In meinen Augen gäbe es keine bessere Werbung für unser Land und außerdem würden wir uns endlich unabhängiger vom Subventionswettlauf zwischen den europäischen Staaten machen.

Und wenn wir es tatsächlich schaffen, unser Steuerrecht vom Gespött der Kabarettisten und Comedians zu befreien, schaffen wir vielleicht noch etwas viel wichtigeres: die Versöhnung der Deutschen mit Ihrer Steuererklärung. Wenn das kein Ansporn ist.

Sie sehen also, dass große Herausforderungen vor uns liegen. Umso wichtiger ist es, dass Sie neugierig und motiviert in Ihre Ausbildung gehen.

Ich denke, dass Sie sich bewusst sind, dass ihr zukünftiger Boss – der Steuerzahler – Ihnen eine gute Ausbildung finanziert und Sie sich anstrengen müssen. Auf dem hart umkämpften Ausbildungsmarkt bieten nur wenige Arbeitgeber solche fast perfekten Ausbildungsbedingungen wie das Land Schleswig-Holstein – angefangen von der regelmäßigen Vergütung bis zu den Ausbildungseinrichtungen.

Sicher: Die Ausbildung wird nicht einfach. Sie werden bestimmt häufiger das komplexe Steuerrecht verfluchen. Doch trösten Sie sich. Ihren unzähligen Vorgängern ging es genauso – und daran, dass es Ihren Nachfolgern besser geht, arbeiten wir noch. Aber keine Sorge: Bislang hat die große Mehrzahl mit Fleiß und Grips die Ausbildung überlebt und gut geschafft.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, viel Spaß und auch das nötige Quäntchen Glück bei Ihrer Ausbildung. Seien Sie engagiert, seien motiviert. Sie haben sich für einen tollen Beruf entschieden, der Sie erfüllen und Ihnen viel Freude bereiten wird. Nutzen Sie diese einmalige Chance!

Und dann in zwei, drei Jahren würde ich mich freuen, wenn ich Sie als neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz- und Steuerverwaltung Schleswig-Holstein begrüßen kann.

Doch bevor es so richtig losgeht, ist es erforderlich, dass Sie ihren Diensteid ablegen. Sie werden damit auf ihre besonderen Pflichten hingewiesen und eingeschworen.

Die Steuerverwaltung hat vielerlei Rechte, die auch in den persönlichen Bereich der Menschen eingreifen. Sie werden vieles unter dem Steuergeheimnis erfahren, was selbst die Ehefrau oder der Ehemann manches Steuerpflichtigen nicht weiß. Sie haben also eine hohe Verantwortung.

Gleichzeitig verpflichtet der Eid natürlich auch das Land Schleswig-Holstein als Dienstherrn, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen.

Sie bekräftigen mit dem Diensteid,
ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen,
das Grundgesetz und die Gesetze zu wahren sowie
Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben.

Ich spreche Ihnen gleich die kurze Eidesformel abschnittsweise vor und sie wiederholen bitte den Text. Sie können persönlich entscheiden, ob Sie die Eidesformel mit der religiösen Beteuerung abschließen wollen.

Direkt nach der Vereidigung wird das Blechbläserensemble der Polizei-Bigband unter Leitung von Jiri Halada die erste Strophe des Schleswig-Holstein-Liedes spielen.

Ich darf Sie nun und auch alle weiteren Anwesenden bitten, sich für die Vereidigung und das anschließende Schleswig-Holstein-Lied zu erheben.

Liebe Anwärterinnen, liebe Anwärter,

bitte sprechen Sie mir nach:

„Ich schwöre,

das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,

die Landesverfassung

und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren

und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen,

so wahr mir Gott helfe.“

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