"Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft"

Rede von Finanzminister Rainer Wiegard, MdL, vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag am 24. August 2011

Es gilt das gesprochene Wort!

Das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und des öffentlichen Lebens. In zentralen Städten wie im ländlichen Raum werden wichtige Aufgaben durch engagierte Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen.

Ein Vergleich des ehrenamtlichen Engagements in den Bundesländern zeigt, dass Schleswig-Holstein inzwischen bereits den 5. Platz belegt.
Fast 900.000 Bürgerinnen und Bürger – und damit fast 40 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre – haben sich in Sportvereinen, Feuerwehren, in der Kinder- und Jugendarbeit oder in vielen anderen Bereich engagiert. Sie leisten zusammen nahezu 200 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit im Jahr.

Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Arbeit für die Gesellschaft ist unbezahlbar. Setzt man dafür den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von etwa 20 Euro je Stunde an, so entspricht das ehrenamtliche Engagement einem volkswirtschaftlichen Nutzen von fast vier Milliarden Euro. Angesichts der Tatsache dass lediglich jedes zehnte Engagement regelmäßig entschädigt wird, kann man die Bedeutung des Ehrenamtes gar nicht hoch genug einschätzen.
Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen.

17 Prozent der bereits ehrenamtlich Tätigen können sich sogar eine Ausweitung ihres Engagements vorstellen.

Ihnen allen gilt unser besonderer Dank für ihren Einsatz für unser Gemeinwohl.

Aus dieser Dankbarkeit erwächst aber auch die gemeinsame Pflicht und Verantwortung, ehrenamtliches Tun nach Kräften zu unterstützen – z.B. mit einfachen und sachgerechten Regelungen in einem transparenten rechtlichen Rahmen mit einer leistungsfähigen Infrastruktur. Wir dürfen nicht zulassen, dass bürokratische Hemmnisse oder Rechtsunsicherheiten oder gar Nachteile gegenüber nicht ehrenamtlich Tätigen die Bereitschaft für ihr gesellschaftliches Engagement schmälern.

Der Staat ist nicht nur Profiteur, er ist auch Dienstleister für ehrenamtlich tätige Bürger.

Deshalb wurden in den letzten Jahren einige gesetzliche Verbesserungen vorgenommen. So wurden unter anderem die Mustersatzungen für die Feuerwehren geändert, die Entschädigungsverordnung angepasst und Höchstbeträge für steuerfreie Aufwandsentschädigungen angehoben. Andere Initiativen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.

Ein Beispiel dafür ist auch der Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften, der unter anderem zur Stärkung des Ehrenamts in der kommunalen Selbstverwaltung führen soll und in dieser Landtagstagung in erster Lesung behandelt wird.

Vor diesem Hintergrund halte ich die Kritik für berechtigt, dass zum Beispiel bei den steuerlichen Vorschriften für ehrenamtliche Tätigkeiten, die sich im Laufe der Jahrzehnte mit immer neuen Einzelregelungen entwickelt haben, eine Systematik nur schwer zu erkennen ist. Deshalb sollte die Priorität bei der Schaffung einfacherer Regelungen mit mehr Transparenz liegen. Der Bericht der Landesregierung nennt hierfür verschiedene Ansatzpunkte.

Ein Vorschlag ist: eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Steuerrecht für jegliche ehrenamtliche Tätigkeiten zu schaffen, damit künftig sachlich nicht gerechtfertigte Abgrenzungen entfallen. Rund 90 Prozent der derzeit gewährten Entschädigungen wären damit steuerfrei.

Und zusätzlich ist denkbar, bei gewährten Entschädigungen, bei denen aufgrund ihrer Höhe ein Teil davon steuerpflichtig bleiben würde, die Option einer Pauschalbesteuerung zu eröffnen.
Diese Lösung hätte zudem den Charme, dass in jedem Fall die Sozialversicherungspflicht vermieden würde. Schließlich ist es eben jene Sozialversicherungspflicht, die wiederholt für Kopfschütteln sorgt: Es ist schon kurios, wenn Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sozialversicherungsfrei sind, einzelne aber wieder nicht.

Das mag formaljuristisch erklärt werden können. Aber nur für die, die das mehrere Semester studiert haben. Im Übrigen aber versteht das kein Mensch.

Hier sind Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Lebenswirklichkeit stärker in Übereinstimmung zu bringen – und Schleswig-Holstein setzt sich mit Nachdruck dafür ein.

Natürlich ist es wichtig, Änderungen gründlich vorzubereiten. Es müssen verfassungsrechtliche Vorgaben eingehalten und die unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern zusammengeführt werden.

Denn: Ohne den Bund geht beim Steuer- und Sozialversicherungsrecht nichts. Deshalb befinden wir uns auch in einem intensiven Dialog, um vor dem Start entsprechender Initiativen die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die dadurch eingeschränkten Handlungsspielräume einvernehmlich zu definieren.

Als Finanzminister erkenne ich an, dass nicht alles Wünschenswerte auch machbar ist. Ehrenamt ist Ehrenamt und Hauptamt ist Hauptamt – diese Trennung dürfen wir nicht einseitig aufweichen.

Das gebietet auch der Respekt vor den Steuerzahlern, das gebietet der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und das gebietet nicht zuletzt auch unsere Verfassung.

Dennoch ist zweifelsohne genügend Raum für Veränderungen vorhanden. Und die hier genannten Vorschläge passen zudem vollständig auch in unsere grundsätzlichen Überlegungen zur Steuervereinfachung.

Die Landesregierung wird daher gemeinsam mit anderen Ländern versuchen, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen. Gespräche dazu laufen bereits.

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