• Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2011/2012
• Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2011/2012
• Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2010 bis 2014
Rede von Finanzminister Rainer Wiegard vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08. September 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren!
Die Vergangenheit hat die Zukunft unerbittlich eingeholt. Mit dem Finanzplan, dem Entwurf für die Haushalte 2011 und 2012 und dem Haushaltsbegleitgesetz haben wir Ihnen den finanzpolitischen Fahrplan in diese Zukunft vorgelegt, den Fahrplan in eine Zukunft, in der auch unsere Kinder und deren Kinder und wieder deren Kinder noch ein lebenswertes Schleswig-Holstein vorfinden sollen.
Unserem Haushaltsentwurf liegt erstmals eine langfristige, über den gesamten Konsolidierungspfad reichende Finanzplanung zugrunde. Für unser Land beginnt mit dieser langfristigen Finanzplanung und dem daraus abgeleiteten Doppelhaushalt eine neue Zeitrechnung. Der Blick ist fest auf das Jahr 2020 gerichtet. Wir richten die schleswig-holsteinische Haushaltspolitik darauf aus, in spätestens zehn Jahren nur noch so viel Geld auszugeben, wie zugleich auch erwirtschaftet wird.
Dies geschieht nach dem Grundsatz: Niemand hat das Recht, heute noch nicht geborene Generationen mit Schulden zu belasten, um sich jetzt einen besseren Lebensstandard leisten zu können.
Deshalb machen wir endgültig Schluss mit immer mehr, immer weiteren Vorbelastungen für die Zukunft. Ende dieses Jahres wird Schleswig-Holstein 27 Milliarden Euro Schulden am Kapitalmarkt haben, 23 Milliarden Euro davon waren bis 2005 aufgelaufen, 1,6 Milliarden Euro davon waren außerhalb des Landeshaushalts verborgen. Hier stellen wir Transparenz her, denn die jährliche Belastung aus diesen Schulden beträgt derzeit rund eine Milliarde Euro Zinsen mit stetig steigender Tendenz. 2020, in zehn Jahren, werden diese Schulden voraussichtlich 33 Milliarden Euro übersteigen. Ohne diese Konsolidierung werden es mindestens zehn Milliarden Euro mehr sein. Über Handlungsfähigkeit muss dann niemand mehr nachdenken. Wer jetzt nicht handelt, treibt unser Land in den sicheren Bankrott.
Dabei tröstet es überhaupt nicht, dass die Finanzlage Schleswig-Holsteins objektiv vor fünf Jahren deutlich schlechter war als heute. Damals hatte der Landeshaushalt eine Kreditfinanzierungsquote von 21 Prozent, heute von 17 Prozent. Aber es ist ziemlich gleichgültig, ob man 21 Meter oder 17 Meter unter Wasser ist. Das ist lediglich der zur Wahrhaftigkeit notwendige Hinweis an diejenigen unter uns, die heute das Hohelied der Konsolidierung singen, einer Konsolidierung, die allerdings ohne deren eigenes verantwortungsloses Handeln in den vergangenen 20 Jahren gar nicht erforderlich wäre.
Wir haben 2006 diese charakterlose Schuldenmacherei beendet. Wir haben bis 2008 jeden zusätzlich eingenommenen Steuereuro für die Senkung des übernommenen Fehlbetrages im Haushalt verwendet. Jetzt hat uns die Rezession 2009 vorübergehend einen Strich durch die Fortsetzung dieses Konsolidierungspfades gemacht. Aufhalten wird sie uns nicht. Die wirtschaftliche Entwicklung zeigt erste Aufwärtstendenzen.
Während die Schulden in den letzten 20 Jahren um das 2,6-fache gestiegen sind, wuchs die Zinslast ‚nur’ um das 1,5-fache. Hätte sich der Zinsmarkt in ähnlicher Form entwickelt, wie die Schulden aufgetürmt worden sind, dann hätten wir heute bereits 600 Millionen Euro mehr an Zinsen zu zahlen, also nicht eine Milliarde Euro, sondern 1,6 Milliarden Euro. Nach unseren Prognoserechnungen steigen die Zinslasten in den kommenden zehn Jahren um gut 700 Millionen Euro, aber nur, wenn der Konsolidierungskurs konsequent umgesetzt wird. Geschieht das nicht, werden die Ausgaben weiterhin in dem Maße wie bisher entwickelt, wird die Steigerung mindestens doppelt so hoch ausfallen. So werden künftige Generationen auch nach 2020 noch jedes Jahr mehr als 1,7 Milliarden Euro Zinsen für alte Schulden zu bezahlen haben, obwohl und wenn - das ist die Voraussetzung - ab dann keine neuen Schulden mehr hinzukommen.
Das ist aber noch nicht die ganze Wahrheit über die Vorbelastungen aus der Vergangenheit, die die Zukunft auch hier unerbittlich einholt. Denn ist die Zahl der Versorgungsempfänger in den letzten 20 Jahren um etwa 10.000 Versorgungsberechtigte gestiegen, wird sich diese Zahl jetzt bereits in den nächsten zehn Jahren um weitere 10.000 Versorgungsempfänger erhöhen. Aus heute 28.000 Empfängern für Versorgungsleistungen werden dann 38.000 Versorgungsberechtigte werden. Die finanziellen Leistungen, die für Versorgung und Beihilfe für diesen Personenkreis aufzubringen sind, werden von heute mit etwa einer Milliarde Euro in zehn Jahren auf gut 1,5 Milliarden Euro ansteigen, weil hierfür in der aktiven Beschäftigungszeit der Beamten keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde. Die Hypotheken der Vergangenheit lassen kräftig grüßen.
Derzeit wenden wir jeden dritten Steuereuro nur für die Bezahlung der Vergangenheit auf. Dieses Geld steht für Zukunftsaufgaben nicht mehr zur Verfügung. Schleswig-Holstein ist mit diesen Hypotheken schwer belastet und hat darüber hinaus noch einen gewaltigen Renovierungsstau. So beträgt das strukturelle Defizit im Haushalt etwa 1,25 Milliarden Euro, die Differenz also zwischen den konjunkturbereinigten regelmäßigen Einnahmen und den regelmäßigen Ausgaben. Über die Methode, wie dies für alle Länder und für den Bund einheitlich zu berechnen ist, wird zwar noch verhandelt, insofern besteht da noch eine Bandbreite der Möglichkeiten, aber in dieser genannten Region wird es sich bewegen.
Das bedeutet bis 2020 ein strukturelles Defizit von 1,25 Milliarden Euro abzubauen, nahezu 700 Millionen Euro zusätzliche Zinsen zu bewältigen und weitere 500 Millionen Euro zusätzliche Versorgungsleistungen aufzubringen. Das sind vergangenheitsbezogene Lasten von rund 2,4 Milliarden Euro.
Darüber hinaus werden die Tarifsteigerungen für die aktiv Beschäftigten trotz erheblicher Personalstellenreduzierungen mindestens 400 Millionen Euro betragen. Auch der Anteil, der den Kommunen von unseren - in der Zukunft hoffentlich wachsenden - Steuereinnahmen zusteht, wird etwa um die gleiche Summe, um 400 Millionen Euro, ansteigen. So summieren sich die nicht mehr vermeidbaren Vorbelastungen aus der Vergangenheit und die aus heutiger Sicht bereits berechenbaren künftigen Belastungen auf insgesamt etwa 3,2 Milliarden Euro, die im Jahr 2020 zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.
Dem steht gegenüber, dass die konjunkturbereinigte Steuerentwicklung nach unserer Finanzplanung einschließlich Länderfinanzausgleich, einschließlich Bundesergänzungszuweisungen, einschließlich Ausgleich für die weggefallene Kfz-Steuer in zehn Jahren, um etwa 2,3 Milliarden Euro gestiegen sein wird. Das heißt, aus den zusätzlich zu leistenden Ausgaben abzüglich der zusätzlich hereinkommenden Einnahmen entsteht eine Lücke von etwa 900 Millionen bis einer Milliarde Euro, die durch Ausgabenkürzungen reduziert werden oder aber über das berechnete Volumen der Einnahmen hinaus gesteigert werden muss.
In den vergangenen Monaten haben wir in Deutschland und in anderen Teilen Europas über die Finanzlage Griechenlands und auch über manche andere Länder viel gehört. Manche haben sich darüber ziemlich ereifert. Wir sollten da zurückhaltend sein, denn die Summe der Kapitalmarktschulden des Landes und seiner Kommunen und die anteiligen Bundesschulden, die mit der schleswig-holsteinischen Wirtschaftskraft zu erwirtschaften sind, betrugen am Ende des letzten Jahres über 63 Milliarden Euro und damit 87 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. Darin sind die impliziten Verpflichtungen aus Versorgungszusagen, die ich eben aufgezeigt habe, noch nicht enthalten. Sie betragen kapitalisiert etwa 36 Milliarden Euro, also deutlich mehr als die Kapitalmarktschulden. Dann wären wir bereits insgesamt bei einem Volumen von 100 Milliarden Euro Verpflichtungen und Verschuldung, und das wären dann 130 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. Nicht nur die Vergangenheit, auch Griechenland lässt herzlich grüßen.
Das ist die ungeschminkte Finanzlage des Landes Schleswig-Holstein heute und ihre voraussehbare Fortschreibung auf das Jahr 2020, wenn, aber nur wenn Parlament und Regierung sich in der Zwischenzeit nicht wegducken, sondern ihre Aufgaben erfüllen und mit ihren Entscheidungen dafür sorgen, dass in spätestens zehn Jahren mit dem Rückbau der aufgetürmten Schulden begonnen werden kann.
Unser Ziel ist es, meine Damen und Herren, ab 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und zu vollziehen. Strukturelle Defizite abzubauen ist dabei nicht Selbstzweck, aber ohne das ist alles andere zwecklos. Um die Handlungsfähigkeit Schleswig-Holsteins wiederherzustellen, dürfen die regelmäßigen Ausgaben Schleswig-Holsteins dauerhaft nicht die regelmäßigen Einnahmen übersteigen, im Gegenteil. Entscheidend ist die Entwicklung der um konjunkturelle Effekte bereinigten strukturellen Einnahmen. Die Ergebnisse der Steuerschätzung verlieren so für die Aufstellung der Haushalte künftig ihre bisherige, über 40 Jahre währende zentrale Bedeutung. Aber die darin enthaltenen Konjunkturprognosen und deren Auswirkungen zeigen, ob wir unsere konjunkturell bedingte Kreditaufnahme nachjustieren müssen oder nicht.
Unser zweites finanzpolitisches Ziel ist, das strukturelle Defizit in zehn Jahren in gleichen Schritten abzubauen, also jährlich um geschätzt etwa 125 Millionen Euro. Für diesen Part haben wir die Ausgabengrenze festgelegt. Sie ergibt sich aus allen zur Verfügung stehenden strukturellen Einnahmen und dem maximal zulässigen strukturellen Defizit. Diese Ausgabengrenze ist in unserer Planung ein maximaler Wert. Er kann nach unten, nicht aber nach oben verändert werden. Das jahresdurchschnittliche Wachstum unserer allgemeinen strukturellen Deckungsmittel beträgt voraussichtlich etwa 3,4 Prozent pro Jahr, unsere Ausgabengrenze wächst aber nur um 1,5 Prozent. Die Differenz wird dringend benötigt, um das strukturelle Defizit zu reduzieren.
Unser drittes Ziel ist, meine Damen und Herren, die Konsolidierungshilfe des Bundes in Höhe von 80 Millionen Euro jährlich zu erhalten. Der Bund und alle Länder bezahlen diese Konsolidierungshilfe durch Umsatzsteuerabzug, so auch Schleswig-Holstein. Der Bericht an den Stabilitätsrat - den ersten werden wir für die kommende Sitzung im Oktober vorlegen - wird den Nachweis erbringen, dass unsere Konsolidierung gelingt.
Und viertens wollen wir den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Planungssicherheit geben. So wollen wir den kommunalen Finanzausgleich verstetigen, ihn also im Zuge der eigenen Steuerplanung von konjunkturellen Schwankungen möglichst frei machen, so wie bei den Landeseinnahmen auch. Voraussetzung ist natürlich eine Einigung mit den Kommunen. Darüber wir derzeit verhandelt.
Meine Damen und Herren,
die genannten vier finanzpolitischen Ziele können nur erreicht werden, wenn die derzeitigen regelmäßigen Ausgaben begrenzt, teilweise reduziert und die regelmäßigen Einnahmen auf einem höheren Niveau als heute verstetigt werden. Ohne diese Kombination aus Ausgabendisziplin und Einnahmestabilität wird ein ausgeglichener Haushalt nicht zu erreichen sein.
Da insbesondere die Vorbelastungen aus der Vergangenheit, neben dem strukturellen Defizit vor allem die unvermeidbaren Ausgaben für Zinsen und Versorgung, einen immer größer werdenden Teil beanspruchen, bleibt für die übrigen Ausgaben für Personal und Verwaltung, Zuweisungen und Investitionen kein wachsender Ausgaberahmen insgesamt mehr übrig. Das dafür zur Verfügung stehende Gesamtbudget wird also über den gesamten Konsolidierungszeitraum mit jeweils rund 7 Milliarden Euro konstant auf einem Niveau gehalten werden müssen. Das ist eine gewaltige Herausforderung.
Dabei steigen die darin enthaltenen Ausgaben für Personal und Verwaltung von derzeit knapp 3,8 Milliarden Euro allein bereits um 700 Millionen Euro auf etwa 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. Darin ist schon enthalten, dass wir die Zahl der Stellen um 5.300 reduzieren und eine Vielzahl personalwirtschaftlicher Maßnahmen vornehmen, die ebenfalls die Ausgaben begrenzen werden. So erhöhen wir das Pensionseintrittsalter für Regierungsmitglieder um sieben Jahre, die Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte um zwei Jahre, und Beamte müssen künftig eine höhere Eigenleistung bei der Beihilfe erbringen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Dies alles, meine Damen und Herren, begrenzt nur den Anstieg der Ausgaben im Personalbereich, verhindern kann es ihn nicht. Allein in den nächsten beiden Haushaltsjahren steigen Personal- und Verwaltungskosten von 3,77 Milliarden Euro um 165 Millionen Euro. Im selben Zeitraum bauen wir aber bereits über 800 Stellen ab. Wenn in einem festen Ausgaberahmen ein Teil der Ausgaben steigt, dann reduziert sich, weil die Summe sich nicht erhöht, zwangsläufig der verbleibende Teil. Hier kommen ganz simpel die vier Grundrechenarten zum Tragen, die in den vergangenen 20 Jahren zeitweise sträflich ignoriert worden sind.
Man hat, weil die Ausgaben für Personal und Verwaltung steigen, das verbleibende Budget für Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionen von heute 3,4 Milliarden Euro um über 700 Millionen Euro auf etwa 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2020 gesenkt. Davon entfallen allein auf die nächsten beiden Haushaltsjahre über 300 Millionen Euro, rund 40 Prozent.
Neben der Kürzung von Ausgaben im Zuge des Auslaufens der Konjunkturprogramme haben wir uns bei den vorgenommenen Ausgabenkürzungen wesentlich an drei Kriterien orientiert:
- dem Ausgabenniveau der vergleichbaren Flächenländer,
- der Reduzierung einkommensunabhängiger Förderung und
- der Beseitigung möglicher Doppelstrukturen.
Begrenzung und Kürzung von Ausgaben stößt dabei natürlich regelmäßig nicht auf die ausgeprägte Zustimmung der jeweils Betroffenen. Ich habe zum Teil durchaus Verständnis, wenn die Betroffenen die Frage stellen, ob denn diese Kürzung im Gesamtkontext ausgewogen ist.
Meine Damen und Herren,
die von uns vorgenommen Kürzungen und Ausgabenbegrenzungen betreffen alle öffentlichen Ausgabenbereiche.
So schaffen wir die unabhängig vom Einkommen gewährte Beitragsbefreiung von Kindern in Kindertagesstätten wieder ab. Stattdessen bauen wir die Infrastruktur aus und helfen den Kommunen, ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge in der Kinderbetreuung besser erfüllen zu können. Wir senken das ebenfalls einkommensunabhängig gewährte Landesblindengeld für Erwachsene auf den Satz, der für blinde Kinder gilt, nämlich 200 Euro im Monat. Das Blindengeld für Kinder wird nicht gekürzt. Einkommensschwache blinde Menschen erhalten angemessene Blindenhilfe. Wir streichen die Landeszuschüsse zu den Schülerbeförderungskosten. Wir senken die Ausgaben im Rahmen der Sozialverträge und begrenzen das Wachstum der Ausgaben im Sozialhaushalt. Wir senken insbesondere die Ausgaben für die einzelbetriebliche Förderung im Zuge der Wirtschaftsförderung und konzentrieren uns auch hier auf den Ausbau der Infrastruktur. Wir kürzen den Zuschuss zum Schleswig-Holstein Musik Festival, ohne die Aufgabe an sich damit zu gefährden.
Meine Damen und Herren,
wenn wir die Ausgaben im Rahmen der verfügbaren Mittel neu ordnen, geht es vor allem darum, das, so weit möglich, gerecht zu gestalten, dabei die für unsere Gesellschaft notwendigen ehrenamtlichen Strukturen zu erhalten und die soziale Ausgewogenheit zu wahren.
Ich sage auch sehr deutlich: Für die Haushaltskonsolidierung, die wir uns vorgenommen haben und die wir leisten müssen, reichen Ausgabenkürzungen und wirtschaftliches Wachstum allein nicht aus. Wir brauchen neben einem stetigen und verlässlichen Einnahmewachstum auch strukturelle Einnahmeverbesserungen.
Unsere Finanzplanung sieht deshalb zusätzlich zu der langfristigen Steuereinnahmeverbesserung um jährlich 2,5 Prozent für die Jahre 2013 bis 2016 zusätzliche strukturelle Einnahmeverbesserungen von jeweils 100 Millionen Euro vor, um die strukturelle Delle wieder auszugleichen, die wir mit den Steueränderungsgesetzen der letzten 18 Monate ab 2010 in der Größenordnung von rechnerisch etwa 400 Millionen Euro zu verkraften hatten.
Diese Einnahmeverbesserungen müssen vorrangig durch die Beseitigung von Ausnahmen und Vergünstigungen – insbesondere bei der Einkommen- und Umsatzsteuer, zum Teil auch bei der Körperschaftsteuer – erzielt werden und müssen gleichzeitig das Ziel verfolgen, die Bürokratiekosten für Unternehmen, für Steuerbürger, aber auch für unsere Steuerverwaltung, deutlich zu senken. Darüber hinaus werden wir die Grunderwerbsteuer ab 2013 von heute 3,5 Prozent auf 5 Prozent anheben. Das ist eine klare Ansage.
Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu einem früheren Zeitpunkt halten wir nicht für sinnvoll. Wir befinden uns derzeit noch auf der unteren Sohle der größten wirtschaftlichen Rezession in Deutschland nach dem Kriege mit einer deutlich erkennbaren Aufwärtstendenz. Es wäre unverantwortlich, durch plumpe Steuererhöhungen diese positive Entwicklung zu gefährden.
Wenn wir in diesem Jahr im Dezember die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 2013 beschließen, gibt das ein erhebliches Maß an Planungssicherheit in diesem Bereich für Unternehmen und für Familien, die gerade damit befasst sind, ihre Immobilienentscheidungen zu treffen.
Darüber hinaus müssen wir zur Sicherung der Gemeindefinanzen neben der Verstetigung der Steuereinnahmen durch eine Reform der Gewerbesteuer vor allem auch endlich zu einer wirklichen Reform der Grundsteuer kommen. Hier gibt es jetzt ein paar Vorschläge, die zusätzlich zu den bereits bekannten auf dem Tisch liegen. Ich hoffe, dass es gelingt, im Kreise der Finanzminister alsbald zu einer Entscheidung zu kommen. Unsere Kommunen brauchen eine verlässliche, stabile Einnahmeentwicklung.
Darüber hinaus werden wir jeden zusätzlichen Steuereuro, der über dem langfristigen Durchschnitt und der hier genannten Entwicklung liegt, zur Tilgung der zusätzlichen Schulden einsetzen, die wir im Zuge der konjunkturellen Entwicklung der letzten zwei Jahre zusätzlich haben aufnehmen müssen. Er dient nicht mehr wie in der Vergangenheit zur Finanzierung zusätzlicher Ausgaben. Genauso wenig wie konjunkturelle zusätzlich entstehende Steuereinnahmen dazu benutzt werden können, strukturelle Steuermindereinnahmen zu generieren, indem man jetzt Steuersenkungen daraus macht, weil die konjunkturellen Entwicklungen sich wieder ändern, die strukturellen Ausgaben dann aber erhalten bleiben.
Das alles bedeutet für uns, dass es für eine Senkung des Steuerniveaus keinen Spielraum gibt. Das heißt nicht, dass nicht in einzelnen Fällen Steuersenkungen in einigen Bereichen erforderlich sein können. Dazu haben übrigens sogar die Grünen Vorschläge gemacht. Beispiele habe ich hierzu auch in der Vergangenheit bereits aufgezeigt. Aber sie dürfen insgesamt nicht zu einer Reduzierung des Steueraufkommens führen, wenn nicht zugleich die Aufgaben in entsprechendem Maße reduziert werden. Anders ist der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht herzustellen.
Meine Damen und Herren,
Schleswig-Holstein hat in der zweiten Hälfte der 90er Jahre den Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung der anderen Länder in Deutschland verloren. Man hat damals häufiger die Sektkorken knallen lassen, wenn es gelungen war, ein paar Infrastrukturprojekte zu verhindern, statt sie auf den Weg zu bringen. Darunter werden noch künftige Generationen lange leiden müssen.
Zwar sind wir in den letzten drei Jahren bei Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit im Trend erkennbar deutlich besser als der Bundesdurchschnitt, aber wir werden in den nächsten zehn Jahren regelmäßig eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung haben müssen, um den Anschluss an die anderen Länder in Deutschland wieder zu finden.
Deshalb gilt es, sehr konzentriert und zielstrebig sich auf einige Schwerpunkte zu konzentrieren, die da heißen:
- die wirtschaftliche und wirtschaftsnahe Infrastruktur ausbauen,
- Forschung und Entwicklung fördern,
- die Bildungschancen verbessern,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern,
- unsere Verwaltung modernisieren und,
- die Zusammenarbeit in Norddeutschland auch dafür zu intensivieren.
Der Ausbau unserer wirtschaftsnahen Infrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass Schleswig-Holstein die strukturelle Schwäche überwindet und den in den 90er Jahren verlorenen Anschluss an die Entwicklung in anderen Ländern aufholt. Dieser Ausbau unserer Infrastruktur stellt in allen Bereichen die Basis für Wachstum und für Arbeitsplätze dar. Besonderer Schwerpunkt ist der Ausbau der touristisch bedeutsamen Infrastruktur. Er gewährleistet, dass Schleswig-Holstein auch in Zukunft in dieser für unser Land wichtigen Branche ein attraktiver Standort ist.
Die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Unternehmen und Arbeitsplätze ist abhängig von deren Innovationskraft.Vernetzung von Wirtschaft mit Wissenschaft und Forschung ist deshalb für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Einerseits sorgen die Hochschulen für die Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Unternehmen, andererseits sorgen sie als Einrichtung sowohl der Grundlagen- als auch der angewandten Forschung für Innovationen, die in unseren schleswig-holsteinischen Unternehmen angewandt und genutzt werden können. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wird dadurch verbessert. Deshalb steigern wir die Ausgaben für die Fachhochschulen und die Universitäten von knapp 255 Millionen Euro um 2,8 Prozent im Jahre 2011 und um 4,2 Prozent im Jahre 2012.
Das sind konkrete Konsequenzen, um unser Land voranzubringen und die wenigen Mittel, die wir haben, konzentriert für eine bessere Zukunft einzusetzen.
Wir fördern die frühkindliche Bildung und Betreuung bis zum Jahr 2013 mit insgesamt 490 Millionen Euro. Bis dahin sollen 17.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstehen. Ich empfehle dringend, sich die demografische Entwicklung in Schleswig-Holstein sehr genau zu Gemüte zu führen, um zu sehen, welche Notwendigkeiten sich hieraus insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben. Wir beenden die rot-grüne Deckelung des Landeszuschusses für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten und erhöhen den Zuschuss ab 2011 von 60 Millionen auf 70 Millionen Euro.
Wir leisten mit der vorschulischen Sprachentwicklung auch einen wichtigen Beitrag zur Integration, und zwar nicht allein zur Diskussion darüber, sondern zur tatsächlichen Integration. Wir fördern die Integration daher mit jährlich etwa sechs Millionen Euro. Ebenso wollen wir den Ausbau der Betreuungs- und Ganztagsangebote weiterhin mit fast neun Millionen Euro jährlich fördern.
Eine Aufgabe wird im Zusammenspiel von Land, Kommunen und Wirtschaft von besonderer Bedeutung sein: Schleswig-Holstein wird nicht nur die schlankste Verwaltung aller Länder erhalten, sondern vor allen Dingen die Verwaltungsprozesse so gestalten, dass sich unser Land dadurch bei den Investitionsvorhaben von Unternehmen und Privaten einen Standortvorteil sichert.
Es ist eben etwas anderes, Herr Dr. Stegner, ob man nur oberflächlich ein wenig an den Strukturen herumfummelt und den Leuten Sand in die Augen streut, indem man sagt, dass dadurch etwas bewirkt werde, oder ob man Prozesse verändert und beschleunigt, die tatsächlich behilflich sind, um zu einer besseren Situation zu kommen.
Sie haben im Wesentlichen über Gebietsstrukturen diskutiert. Diese haben aber nicht weitergeführt. Sie haben vier Jahre nur dazu gedient, sich miteinander darüber zu streiten, ob jemand das Recht dazu hat, diese Dinge von oben zu verordnen oder nicht. Weitergekommen sind wir dadurch nicht.
Wir werden im Bundesvergleich die Spitzenposition erreichen. Die Verwaltung wird auf Landesebene und auf kommunaler Ebene durch die Bündelung von Zuständigkeiten effektiver organisiert. Die Verwaltung wird in die Lage versetzt, innerhalb festgelegter und definierter Fristen auch Bescheide über das Internet zu erlassen.
Wir werden für zügige und vereinfachte Planungsverfahren sorgen. Ein Beispiel ist der neue Landesentwicklungsplan. Für Kommunen und für wirtschaftliche Betätigung wird es erhebliche zusätzliche Freiräume geben. Diese werden insbesondere durch die Kommunalisierung der Regionalplanung noch vergrößert. Wir stärken die Verantwortung vor Ort. Wir verkürzen die Planungszeiträume.
Damit werden die bekannten rot-grünen Investitionshemmnisse in Schleswig-Holstein endlich beseitigt.
Meine Damen und Herren,
wir erleben eine lebhafte Diskussion über die Vorschläge der Landesregierung. Nicht nur jeden Tag draußen, auch hier in diesem Landtag. Von besonderem Interesse ist natürlich, was die Oppositionsparteien vorlegen und vorgelegt haben und die sich lautstark anschicken, diese Regierung ablösen zu wollen.
Der Oppositionsführer beschränkte sich darauf, seine hinlänglich bekannten Textbausteine vorzulesen, in denen er die Forderung nach Mindestlohn oder andere Allgemeinplätze nennt. Damit will er den von ihm wesentlich mit verursachten Schulden- und Pensionsberg bekämpfen. Durch eine von oben verordnete Kreisgebietsreform und Änderungen an der kommunalen Struktur sollen Schwindel erregende Effekte in dreistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet werden. Natürlich soll zur Sanierung des Landeshaushalts abkassiert werden. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege Stegner. Wir lösen unsere Probleme selbst. Wir bereichern uns nicht an den Sparanstrengungen der Kommunen.
Meine Damen und Herren,
die Grünen sind ein bisschen besser im Aufschreiben von Texten, das muss man tatsächlich zugeben. Sie beschreiben wortreich Papiere, von denen Sie Gott sei Dank selbst eine Zusammenfassung machen, damit man es leichter hat, sie zu lesen. In diesen Papieren legen Sie dar, wie Sie im Ergebnis 420 Millionen Euro einsparen und gleich wieder 350 Millionen Euro ausgeben. Das ist Ihre Vorlage. Die Einsparungen haben Sie übrigens von uns abgeschrieben. Da ist keine neue Erkenntnis dabei.
Schließlich verlangen Sie von der Landesregierung, den Bund und die anderen Länder dazu zu bewegen, uns die in Ihrer jämmerlichen Regierungszeit aufgetürmten Schulden abzunehmen. Das ist Ihr Vorschlag zur Konsolidierung. Er ist abenteuerlich!
So wird immer weiter gestümpert. Herr Kollege Habeck, ich hatte eigentlich gedacht, die Zeit der Stümperei müsste vorbei sein, aber das ist weit gefehlt, denn wir haben ja Frau Heinold.
So wird die Landesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die so genannte kalte Progression und den Mittelstandsbauch der Einkommensteuer aufkommensneutral zu beseitigen. Hören Sie genau zu, was Sie - glaube ich - noch heute selbst in den Landtag einbringen. Als Lösung schlagen Sie vor, dafür den Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent zu erhöhen. Es ist bekannt, dass Ihre Rechenfähigkeiten nicht ausreichen, solche Dinge darzustellen. Um die kalte Progression und den Mittelstandsbauch zu beseitigen, brauchen Sie etwa 25 Milliarden bis 30 Milliarden Euro. Das heißt, Sie müssten den Spitzensteuersatz schon auf 72 bis 75 Prozent erhöhen. Für die Haushaltskonsolidierung haben Sie dann aber noch keinen einzigen Cent erwirtschaftet. Ich empfehle Ihnen dringend, einen Kurs bei der Volkshochschule zu besuchen, um die Grundrechenarten kennen zu lernen.
Meine Damen und Herren, wir stehen heute und in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Wir nehmen diese Herausforderung an. Wir sind bereit, mit jedem über unsere Vorschläge zu reden, der bereit ist, zu akzeptieren, dass wir unser heutiges Leben nicht weiter auf Pump aufbauen und die Schulden auf künftige Generationen übertragen dürfen. Wenn es bessere Argumente und bessere Vorschläge für andere Konsolidierungsmaßnahmen gibt, dann stehen wir dieser Diskussion aufgeschlossen gegenüber. Bisher habe ich keine gesehen; jedenfalls nicht von Ihnen. Es stünde insbesondere denjenigen gut zu Gesicht, die die Probleme verursacht haben, sich nun langsam auf den Weg zu machen, statt ein paar populistische Pressemitteilungen als Rollsplitt auf die Autobahn der Haushaltskonsolidierung zu werfen. Schleswig-Holstein ist mit unserem Finanzplan und mit unserem Haushaltsplan sowie mit dem Haushaltsbegleitgesetz auf dem Weg. Wir sind es unserem Land und unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Und wir sind es den künftigen Generationen schuldig. Wir geben der Zukunft eine Chance.
Rede vom 08. September 2010 zum Herunterladen. (PDF, 45 KB, Datei ist nicht barrierefrei)