Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Rede von Finanzminister Rainer Wiegard vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag am 17. Juni 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich auf eine Sprachregelung hinweisen, denn die Kollegin Heinold hat vorhin gesagt: „der Finanzminister hat inzwischen erkannt“. Lesen Sie einmal nach, was wir in den letzten Jahren gesagt haben. Ich glaube, wir haben an dieser Stelle etwa 18-mal über die Umsatzsteuer und zigmal über die Grunderwerbsteuer gesprochen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir um eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht herumkommen, aber wir müssen den richtigen Zeitpunkt dafür ausgucken.
Im Augenblick haben wir ein sinkendes Aufkommen in der Größenordnung von etwa 70 Millionen Euro, nämlich von 240 Millionen Euro auf etwa 170 Millionen Euro. Ich glaube nicht, dass es im Augenblick ein richtig günstiger Zeitpunkt ist, an dieser Steuerschraube zu drehen.
Wir haben ein sinkendes Aufkommen, und wir haben eine außerordentlich schwierige demographische Entwicklung vor uns. Wobei es nicht so ist, wie ich hier von einem Redner gehört habe, dass wir beliebig viele Zuzug von außen haben könnten. Meine Damen und Herren, mitnichten wird das so sein. In den nächsten zehn Jahren werden wir uns schon darum bemühen müssen. Deshalb sage ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Wir werden - und das ist auch keine neue Erkenntnis und das ist auch weder vom Ministerpräsidenten noch von mir zum ersten Mal gesagt worden - den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben nur auf der Ausgabeseite nicht erreichen. Das ist völlig klar. Das haben wir übrigens in der Kommission, aber auch vorher schon sehr deutlich gesagt.
Nur, Frau Kollegin Heinold, mit stetigem, mit angemessenem und mit strukturellem Wachstum außerhalb konjunktureller Entwicklungen werden wir unseren Haushalt ausgleichen können. Nur so. Und dazu gehören die Maßnahmen auf der Ausgabeseite, die wir vorgeschlagen haben. Dazu gehören natürlich auch Maßnahmen, die die Einnahmen strukturell verbessern.
Nun nehme ich ein paar Ihrer schlanken Beispiele, die Sie mal eben so in die Diskussion geworfen haben, beispielsweise Mehrwertsteuer. Da muss mir wirklich niemand etwas vorhalten, mir bitte nicht! Die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist meine kaiserliche Werft. Ich bin dafür heftig kritisiert worden, habe im Übrigen mehrere Anläufe dazu unternommen und bin inzwischen sehr vorsichtig geworden. Jeder Anlauf hat nämlich dazu geführt, etwa im Jahre 2007, dass die Bergbahn plötzlich noch drin war, aber nichts raus kam, und dass im vergangenen Jahr die Hotelbesteuerung rein kam und auch nichts raus kam. Deshalb bin ich zurückhaltend, was die flotten Sprüche in dem Zusammenhang anbetrifft.
In Ihrem Antrag ist die Rede von der Reduzierung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf den ursprünglichen Zweck, nämlich die Verteilungswirkung bei Grundbedürfnissen. Ich frage ernsthaft: Warum, Frau Heinold, wollen Sie - Sie sind Parlamentarische Geschäftsführerin, Ihr Gehalt steht im Abgeordnetengesetz - bei 120.000 Euro Jahreseinkommen steuerbegünstigt Brot, Butter und Kartoffeln einkaufen können? Können Sie mir das erklären? Wir können ja einmal darüber diskutieren, ob das die richtige Entwicklung ist, gleich nach der Herausnahme von Ausnahmen wieder neue Ausnahmen festzulegen und sie nicht triftig zu begründen.
Ich empfehle dringend, über den Katalog der Ausnahmen, die sich inzwischen nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % auf etwa 24 Milliarden Euro summieren, mit großer Sorgfalt nachzudenken und zu sehen, ob man nicht in der Lage ist, für den Personenkreis, den eine solche steuerliche Veränderung wirklich in der Substanz treffen würde, Ausgleichsmöglichkeiten und Mechanismen im Transferbereich zu schaffen.
Einfach zu sagen, wir beregnen das ganze Land mit einer Steuerermäßigung, wobei der größere Teil diese Steuerermäßigung nicht braucht, darüber muss man intensiver nachdenken, als es dieser schlanke Antrag tut.
Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Minister, bei denjenigen, die Transfereinkommen erhalten, kann ich ja verstehen, dass man da das Transfereinkommen erhöhen könnte, damit sie sich weiter die Butter leisten können. Was machen Sie mit der breiten Mittelschicht, die auch immer ärmer wird, wie die DIW-Studie gerade gezeigt hat? Wollen Sie da Essenskarten austeilen, oder wie wollen Sie das lösen?
Nein, Frau Kollegin Heinold. Wenn Sie wollen, dass Sie einigen Wenigen etwas zukommen lassen, die es nötig haben, und wenn Ihnen dazu nichts einfällt als zu sagen: „Dann bekommen es alle
“, dann kann das nicht die richtige Lösung sein. Das ist jedenfalls meine Position. Auch bei der Einkommensteuer gehen Sie ebenfalls so schlank den Weg: Der Mittelstandsbauch muss weg.
Ich höre das auch immer wieder, meine Damen und Herren. Wenn man sich ansieht, was in den letzten zwölf Jahren bei der Einkommensteuer fabriziert wurde, um den Satz immer weiter zu senken, sowohl oben, als auch unten, stellt man fest: Wenn man von beiden Seiten drückt, dann quillt - ich kenne das von mir selbst - in der Mitte etwas mehr heraus. Das ist nun dieser Bauch. Den zu beseitigen kostet 20 Milliarden Euro. Das schreiben Sie einfach schlank hinein in Ihren Antrag: Wir wollen mal eben für 20 Milliarden Euro den Mittelstandsbauch beseitigen. Ich empfehle, sich darüber Gedanken zu machen. Es ist durchaus hilfreich, wenn man die vier Grundrechenarten beherrscht.
Das Gleiche gilt übrigens für die kalte Progression. Da kann man sich sicherlich Modelle einfallen lassen, etwa wie in der gesetzlichen Sozialversicherung mit einer jährlichen Anpassung der Bemessungsgrundlage zu arbeiten. Aber einfach zu beschließen, die kalte Progression zu beseitigen, liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zu wenig. Darüber können wir aber gern im Ausschuss diskutieren.
Eines jedenfalls sagt dieser Antrag nicht, nämlich wann, zu welcher Zeit mehr Geld in die Kassen des Landes Schleswig-Holstein kommt. Es ist immer sehr schön, sich über Dinge zu unterhalten, bei denen man nicht die Kompetenz hat, über sie zu entscheiden. Das ist in der Steuergesetzgebung nun einmal der Fall, weil dort der Bund mitwirkt.
Ich würde mir auch wünschen, wenn wir über die Belastungen von Menschen durch Haushalte sprechen, dass wir uns nicht - wie gestern im Vermittlungsausschuss - damit herumquälen, ob es richtig ist, die Förderung von Fotovoltaik-Einspeisevergütung zu überprüfen. Die Menschen werden inzwischen in völlig unanständiger Weise mit Milliardenbeträgen belastet.
Meine Damen und Herren,
all das, was in Ihren Anträgen steht, ist diskussionswürdig. Es ist notwendig, dass wir uns damit auseinandersetzen und dass wir auch einmal sehen, ob ich bei der Arbeit, die ich in der Finanzministerkonferenz auf der Ebene des Bundes zu leisten habe, von Ihnen mehr Unterstützung bekommen als bisher. Das wäre durchaus sehr hilfreich. Bei manchen Punkten kommen wir uns möglicherweise auch näher. Bevor dort aber keine Entscheidungen getroffen sind, wird unser Problem nicht gelöst. Wir müssen das Problem selbst in die Hand nehmen.
Forderungen an den Bund und andere Länder ersetzen eigenes Handeln hier im Land nicht. Deshalb werden wir auf der Ausgabeseite die notwendigen Maßnahmen schaffen und das zu gegebener Zeit auch auf der Einnahmeseite tun. Eigenes Handeln ist die Voraussetzung dafür, dass andere uns behilflich sind.
Rede vom 17. Juni 2010 zum Herunterladen. (PDF, 15 KB, Datei ist nicht barrierefrei)