Spenden an das Land - ohne Spendenbescheinigung
Finanzminister Rainer Wiegard bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit einer Spende zur Absenkung der Neuverschuldung beitragen. Der Minister hatte zuvor darauf hingewiesen, dass Reiche jederzeit freiwillig mehr an den Staat zahlen können – auch ohne Steuererhöhung (siehe Pressemitteilung vom 01.09.2011). Der Minister sagte zu, mit zusätzlichen Mitteln die Neuverschuldung zu senken. Seitdem gehen beim Finanzverwaltungsamt Zahlungen ein unter Angabe des Verwendungszwecks „Absenkung Neuverschuldung“. Das Finanzministerium teilt in diesem Zusammenhang mit, dass dafür keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können; Spenden können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn sie zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (beispielsweise gemeinnütziger Zwecke) verwendet werden. Die Absenkung der Neuverschuldung gehört nicht zu den in der Abgabenordnung aufgeführten steuerbegünstigten Zwecken.
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Matthias Günther
Pressesprecher des Finanzministeriums
Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel
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E-Mail: matthias.guenther@fimi.landsh.de