Kredite

Die Kreditaufnahme des Landes richtet sich hinsichtlich Zeitpunkt und Volumen nach der Liquiditäts- und Haushaltslage unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Kapitalmarktverhältnisse. Die Kreditfinanzierung erfolgt durch die Emission von Wertpapieren und durch die Aufnahme von Schuldscheindarlehen.

Wertpapieremissionen:

Das Land emittiert eigene Landesschatzanweisungen, die jederzeit an der Börse (Hamburg, geregelter Markt) handelbar sind und sorgt über die Deutsche Bundesbank für die Kurspflege an der Börse. Die Landesschatzanweisungen werden als Wertrechte in das Landesschuldbuch eingetragen und über in- und ausländische Banken an Investoren und Privatpersonen verkauft.

Das Land emittiert darüber hinaus in Gemeinschaft mit anderen Bundesländern so genannte „Gemeinsame Länderschatzanweisungen“, kurz: „Länderjumbo“. Diese stets im Jumboformat (über 500 Mio. €) begebenen Wertpapiere sind ein seit Jahren etabliertes Segment des Kapitalmarkts. In der Regel werden mindestens 3 Neuemissionen pro Jahr aufgelegt. Die Ratingagentur FitchRatings bewertet diese Länderemissionen mit der Bestnote „AAA“.

Schuldscheindarlehen:

Der durch eine Schuldurkunde unterlegte Schuldschein ist ein genormtes und am Kapitalmarkt eingeführtes und bewährtes Produkt. Er wird flexibel entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen (Volumen, Valutierung, Laufzeit, Verzinsungsform, Sondervereinbarungen) ausgestaltet. Schuldscheindarlehen werden insbesondere mit inländischen Investoren abgeschlossen.

Das Land verfügt des Weiteren über ein Programm zur Begebung von Kapitalmarktinstrumenten (Debt Issuance Programme - DIP) unter dem sowohl Landesschatzanweisungen als auch Schuldscheindarlehen begeben werden können. Hierdurch werden insbesondere ausländische Investoren angesprochen.

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