Gesetzliche Grundlagen, Berichte

Gesetzliche Grundlagen

Im Zuge der Modernisierung des Kredit- und Zinsmanagements wurden in Schleswig-Holstein seit Mitte der 90er Jahre auch die rechtlichen Regelungen grundlegend überarbeitet. Bezüglich der Vollständigkeit und Komplexität dieser Regelungen nimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle im Bereich der öffentlichen Hand ein.

Outputorientierte Budgetierung

Seit 2002 ist das Referat VI 25 als Aufgabenbereich „Kredite, Finanzderivate, Schulden“ im Rahmen der Outputorientierten Budgetierung. Diese ergänzt das bisherige ausgabenorientierte kamerale Rechnungswesen durch ergebnis- und kostenorientierte Steuerungsverfahren. Die von der Landesregierung erstellten Anforderungen für die Outputorientierte Budgetierung sind in § 7 a der Landeshaushaltsordnung verankert, hierzu zählen insbesondere die Umsetzung der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR), die Implementierung eines Controllings und die Entwicklung eines entsprechenden Berichtswesens. Für den Aufgabenbereich „Kredite, Finanzderivate, Schulden“ wurde mit der Einführung der Outputorientierten Budgetierung die haushaltsmäßige Veranschlagung in einem neuen Kapitel 1116 zusammengefasst und neu strukturiert. In den als Anlage zum Kapitel 1116 sogenannten „Zusätzlichen Erläuterungen“ wird u.a. auf die Ergebnis-, Risiko- und Kostenentwicklung für den Aufgabenbereich Bezug genommen.

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