Finanzderivate
Das Land Schleswig-Holstein setzt als eines der ersten Bundesländer bereits seit 1992 Finanzderivate im Rahmen der Kreditfinanzierung ein.
Allgemein: Die Finanzderivate nehmen Bezug auf die laufende Kreditaufnahme, auf die bereits bestehenden Zinsverpflichtungen und auf zukünftig geplante Finanzierungen. Üblicherweise erfolgen im operativen Geschäft zunächst die Finanzierungen entsprechend der Marktgegebenheiten, vor allem unter Berücksichtigung des Investoreninteresses. Im zweiten Schritt werden die Finanzderivate zur Feinsteuerung der Zinsbindungsstruktur eingesetzt. Grundlage für die Steuerung ist das Portfolioverfahren zur Ergebnis-Risiko-Steuerung der gesamten Zinsausgaben aus Krediten und Finanzderivaten (PERZ SH). Der Einsatz der Finanzderivate wird durch den Landesrechnungshof seit 1997 jährlich geprüft.
Instrumente: Das Land Schleswig-Holstein setzt ausschließlich auf Euro lautende Zinsderivate ein. Hierbei handelt es sich um Standardinstrumente wie Swaps, Forwardswaps, Swapoptionen, Caps und Floors ein. Der überwiegende Teil der Geschäfte (über 80%) beinhaltet standardisierte Zinsswaps. Strukturierte Verzinsungsformen werden vor allem im Zusammenhang mit den entsprechenden, investorenseitig gewünschten Finanzierungen abgeschlossen. Insgesamt wurden seit 1992 fast 950 Derivate mit einem Volumen von insgesamt über 37 Mrd. € getätigt. Der Bestand per Ende 2010 betrug rund 19,7 Mrd. €.
Gesetzliche Grundlage: Der Einsatz der Finanzderivate wurde frühzeitig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Ermächtigungen sind in § 18 (7) Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Haushaltsgesetz verankert. Danach verfolgt das Land mit dem Derivateinsatz die Zielsetzungen die Kreditkonditionen zu optimieren bzw. die Zinsänderungsrisiken zu begrenzen.
Obergrenze, Limit: Sämtliche Finanzderivate und die Kredite werden in die haushaltsgesetzlich verankerte Obergrenze für die zulässige Schwankungsbreite der Zinsausgaben einbezogen (Zinsänderungsrisiken 2011: 30 Mio. €, 2012: 70 Mio. €). Daneben ist für den Derivateinsatz gesetzlich eine Begrenzung des Nominalvolumens verankert: So darf der Vertragsbestand an derivativen Finanzgeschäften den Gesamtschuldenstand am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht übersteigen.
Verträge: Die Dokumentation der Geschäftsabschlüsse erfolgt über standardisierte Einzelvertragsmuster auf der Basis eines ländereinheitlichen Rahmenvertrages. Das Land Schleswig-Holstein steht derzeit mit 28 Derivatpartnern im In- und Ausland in einer Geschäftsbeziehung auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung.
Rating: Die Vertragspartner wurden aufgrund eines Mindestratings der Stufe A ausgewählt. Die Kreditrisiken aus Finanzderivaten werden auf Grundlage der Bonität der Schuldner (Rating) und des Risikogehalts der Abschlüsse ermittelt und gesteuert. Das Land Schleswig-Holstein setzt zur Steuerung und Begrenzung der Kreditrisiken ein Verfahren mit Bezug auf kontrahentenbezogene Limite ein.
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