Fachprojekte
Neben den Kernaufgaben der Kreditfinanzierung des Landes ist das Referat VI 25 unterstützend und beratend in diversen weiteren Bereichen mit fachlichem Bezug tätig:
Informationen für Kommunen
Im Zuge der gestiegenen Verschuldung ist auch im Bereich der Kommunen verstärkt die Modernisierung des Kredit- und Zinsmanagements vorangetrieben worden. Die Kommunen sind hierbei sehr unterschiedlich vorgegangen. Teilweise wurden auch Banken mit der Beratung bzw. Umsetzung beauftragt. Insgesamt besteht ein gesteigerter Informationsbedarf seitens der Städte und Gemeinden nicht nur in Schleswig-Holstein.
Das Referat VI 25 hat in der Vergangenheit bereits einige Informationsveranstaltungen zu diesem Thema durchgeführt bzw. an entsprechenden Veranstaltungen teilgenommen.
So wurde unter anderem im Rahmen der Tagung "Staats- und Kommunalfinanzen" an der Hochschule für Verwaltung im März 2006 eine Präsentation zum aktiven Zins- und Schuldenmanagement auf Landesebene erstellt.
Ende 2005 wurde ein Informationsaustausch mit den kreisfreien Städten des Landes im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt.
Darüber hinaus war das Referat VI 25 in der Vergangenheit nur kurzzeitig bezüglich spezifischer Fragestellungen für einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein beratend tätig. Grundsätzlich kann keine umfangreiche Beratung oder direkte Unterstützung bei der Geschäftstätigkeit der einzelnen Kommunen durch das Referat VI 25 erfolgen.
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Versorgungsrücklage
Mit Bezug auf die Risikovorsorge für zukünftige Versorgungsleistungen sind Bund und Länder seit dem Jahr 1999 nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz gesetzlich verpflichtet, Rücklagen für die Versorgung von Beamten zu bilden. Die Zuführung erfolgt durch Entgeltbestandteile, die sich aus den Erhöhungen der Pensionen bilden. Die Anlage der Mittel erfolgt im Kern in Rentenpapieren der öffentlichen Hand.
Neben dem Land selbst haben sich weitere Gesellschaften dem Konzept des Finanzministeriums angeschlossen. Das Referat VI 25 hat die Anlagerichtlinien für die Anlage der Versorgungsvermögen erstellt, gibt Hilfestellung bezüglich des Anlagekonzepts und koordiniert die Zusammenarbeit mit der Bundesbank, die die Anlage und Verwaltung der Mittel durchführt. Die Federführung innerhalb des Finanzministeriums liegt in der Abteilung 1 (Wirtschaft) im Referat VI 14 (Beamten- und Tarifrecht).
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Richtlinien für Stiftungen
Das Finanzministerium wurde 2003/04 von der Landesregierung beauftragt Richtlinien für die Anlage von Stiftungsvermögen zu erarbeiten. Auslöser für die Erstellung waren die heterogenen, teilweise mit hohen Risiken behafteten Anlagen der einzelnen Stiftungsvermögen. Insbesondere die verstärkte Anlage in Aktien und die in der Folge aufgetretenen Verluste im Zuge des Zusammenbruchs der Aktienmärkte erforderte einen Regelungsbedarf.
Die Anlagerichtlinien dienen den Stiftungen als Orientierungshilfe und Leitlinie. Zentrale Zielsetzung ist – mit Blick auf den Stiftungszweck - die langfristige Erhaltung des Stiftungskapitals. Um der individuellen Risikotragfähigkeit und der Flexibilität in der Ausgestaltung der Anlagepolitik der verschiedenen Stiftungen Rechnung zu tragen, enthalten die Richtlinien drei Musterportfolien mit aufsteigendem Risikoprofil. Die Konkretisierung der jeweiligen Anlagepolitik erfolgt eigenständig durch die Stiftung im Rahmen individueller Anlagegrundsätze und eines Anlagekonzepts.
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Methodik Wirtschaftlichkeitsberechnung
Nach § 7 der Landeshaushaltsordnung des Landes Schleswig-Holstein ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei allen Maßnahmen des Landes, die die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, zu beachten.
Die Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt durch das Instrumentarium der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Sie ist für jede Maßnahme im Rahmen der Planung, der Durchführung sowie der Erfolgskontrolle des Projekts vorzunehmen. Je nach Größenordnung und Ausgestaltung des Projekts lassen sich unterschiedliche, in der Praxis gängige betriebswirtschaftliche Methoden anwenden.
Das Referat VI 25 ist verantwortlich für die methodischen Grundlagen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. So wurden die Verwaltungsvorschriften zum § 7 Landeshaushaltsordnung und die dazugehörige Arbeitsanleitung vom Referat VI 25 erarbeitet. Gleichzeitig ist das Referat VI 25 Ansprechpartner für allgemeine, methodische Grundsatzfragen und leistet fachliche Hilfestellung bei der Umsetzung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das Vorgehen gestaltet sich derart, dass das Zusammentragen des Datenmaterials sowie die Durchführung der Berechnungen von den entsprechenden Ressorts vorgenommen werden. Die Federführung bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsrechnung haben grundsätzlich die jeweiligen Spiegelreferate. Bestehen darüber hinaus Unsicherheiten bzw. Fragen zur Methodik der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wird das Referat VI 25 unterstützend tätig.
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