Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Haushalt 2012

Einzelplan 13 - Ministerium für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

273.400.000 Euro
- Personalausgaben54.700.000 Euro
- Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse113.200.000 Euro
- Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderung87.200.000 Euro
- Sächliche Verwaltungsausgaben17.600.000 Euro
- Haushaltstechnische Verrechnungen400.000 Euro
- Baumaßnahmen300.000 Euro
Hochbaumaßnahmen4.000.000 Euro
Gesamte Ausgaben für die Bereiche
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

277.400.000 Euro


Naturschutz

Um die biologische Vielfalt zu erhalten und die europäischen, bundes- und landesweiten Ziele erreichen zu können, nämlich den anhaltenden Artenschwund bis 2020 zu stoppen und möglichst umzukehren (EU-Biodiversitäts-Konvention), sind neben bewährten Strukturen und Instrumenten der aktuellen Naturschutzpolitik neue Ansätze erforderlich.
Darüber hinaus ist es erforderlich, die EU- und bundesrechtlichen Verpflichtungen im Arten- und Naturschutz umzusetzen. Die wichtigste Aufgabe hierbei ist die Umsetzung der schleswig-holsteinischen Natura 2000 Verpflichtungen im Kontext mit der FFH-Richtlinie und der EG-Vogelschutzrichtlinie. Hierfür hat das Land verschiedene Instrumente entwickelt, die allein oder in deren Kombination den Lebensraum- und Artenschutz gewährleisten sollen. Die wesentlichen Instrumente

  • der Vertragsnaturschutz, der in Kooperation mit den Landwirten eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zugunsten des Artenschutzes fördert,
  • Biotopmaßnahmen wie z.B. die Renaturierung von Mooren,
  • Pflegemaßnahmen in den schleswig-holsteinischen Schutzgebieten oder
  • Artenhilfsmaßnahmen wie z.B. die Anlage von Amphibiengewässern

sind verschiedene Mosaiksteine, die den Erhalt unseres Naturerbes gewährleisten sollen. Räumlich sind diese Maßnahmen vor allem auf europäische und nationale Schutzgebiete, sowie auf Bereiche in denen besonders gefährdete Arten vorkommen, konzentriert. Bei der Umsetzung sollen Menschen in der Region durch die vom Land geförderten Lokalen Aktionen und die vom Land betriebenen Integrierten Stationen mitgenommen werden.

Küstenschutz

Ein Viertel der Landesfläche Schleswig-Holsteins mit 356.000 Einwohnern und Sachwerten in Höhe von 50 Milliarden Euro ist durch Sturmfluten gefährdet. Wichtige wirtschaftliche Aktivitäten wie Hafenwirtschaft und Tourismus sind in diesem Raum konzentriert. Ohne einen zuverlässigen Küstenschutz wären sozio-ökonomische Nutzungen in den überflutungsgefährdeten Küstenniederungen und an den erosionsgefährdeten sandigen Küsten kaum möglich. Das Ziel dieses zentralen Politikfeldes ist die langfristige Gewährleistung des Küstenschutzes als ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge in den betroffenen Regionen des Landes.
Der staatliche Küstenschutz in Schleswig-Holstein umfasst unter anderem 433 Kilometer Landesschutzdeiche einschließlich der darin enthaltenen Bauwerke wie Siele, Schleusen und Sperrwerke. Diese sind zu unterhalten und, falls erforderlich, zu verstärken. Zum Erhalt der Insel Sylt sind jährlich etwa eine Million Kubikmeter Sand aufzuspülen. Dazu kommen noch die notwendigen Küstenschutzmaßnahmen im Deichvorland und zum Erhalt der Halligen sowie die Förderung des kommunalen und Verbandsküstenschutzes.

Es gilt als gesichert, dass im Zuge des Klimawandels der Meeresspiegel künftig deutlich stärker als bisher ansteigen wird. Neuere Berechnungen gehen von einem Anstieg in diesem Jahrhundert zwischen 0,5 und 1,5 Meter mit der Folge aus, dass die Belastungen der Küsten und Küstenschutzanlagen sehr stark zunehmen werden. Dies ist bei den Maßnahmen zum Küstenschutz zu berücksichtigen, so dass heute ein geändertes Deichprofil mit flacheren Außenböschungen sowie ein sog. Klimazuschlag von 0,5 Meter im Deichbestick eingeplant werden. Damit verbunden sind höhere Aufwendungen bei den notwendigen Deichverstärkungen. Diesem Sachverhalt trägt der in Jahre 2009 auch auf Initiative Schleswig-Holsteins eingerichtete zusätzliche GAK-Sonderprogramm „Klimawandel und Küstenschutz“ Rechnung. Bis 2025 stehen Schleswig-Holstein hierdurch jährlich 8,3 Millionen Euro zusätzliche GAK-Mittel zur Verfügung. Bedingung für die Sondermittel ist die Ausschöpfung des regulären GAK-Mittelkontingents in Höhe von 25,3 Millionen Euro p.a. Derzeit liegt der Ansatz Schleswig-Holsteins bei 27 Millionen Euro p.a.

In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Bereich des laufenden Betriebes zum Beispiel durch eine Neuorganisation des Schiffsbetriebes und bei der Deichunterhaltung und zur Kostenreduzierung, zum Beispiel mittels mehrjähriger Vergabe der Sandaufspülungen vor Sylt, umgesetzt. Insgesamt wurden seit 2005 rund 140 Stellen im Bereich des Küstenschutzes abgebaut.

Der Küstenschutz ist aus Gründen der Daseinsvorsorge und der Sicherung von wichtigen wirtschaftlichen Aktivitäten an den Küsten sowie in den Küstenniederungen ein besonderer Schwerpunkt der Landespolitik.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Der gesundheitliche Verbraucherschutz wird in erster Linie durch die Überwachung der Lebensmittelsicherheit sichergestellt. Die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung dient darüber hinaus auch der Sicherung Schleswig-Holsteins als Standort einer exportorientierten Land- und Ernährungswirtschaft. Die Futter- und Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit, zu nennen sind beispielweise mit Dioxin belastete Futtermittel oder durch Sprossen übertragene EHEC-Erreger, haben deutlich gemacht, dass ausreichende personelle Ressourcen und Untersuchungskapazitäten vorgehalten werden müssen, um schnell und effektiv auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Darüber hinaus müssen laufend Stichproben und Verdachtsproben untersucht werden, um die Unbedenklichkeit der Nahrungs- und Futtermittel sicherzustellen.

Zuständig für die Lebensmittelsicherheit sind das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Landeslabor Schleswig-Holstein und die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sie überwachen rund 42.000 Lebensmittelunternehmen in Schleswig-Holstein. Die in der Regel aufwändigen und kostenintensiven Analysen in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung haben derzeit ein Volumen von rund 750.000 Proben. Hinzu kamen ca. 5.000 Kontrollen und Probenahmen in den Bereichen Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung.

Um trotz der Notwendigkeit zur Kosteneinsparung den steigenden Anforderungen insbesondere aufgrund neuer europarechtlicher Vorschriften zu genügen, werden die betrieblichen Abläufe im Landeslabor fortlaufend optimiert. Genutzt werden auch in zunehmendem Maße Synergieeffekte im Rahmen einer Kooperation der norddeutschen staatlichen Untersuchungslabore.

Technischer Umweltschutz

Bei Investitionsentscheidungen der Wirtschaft, bei Ansiedlungen oder Betriebserweiterungen von Unternehmen spielen sowohl die zeitliche Dauer als auch die Abwicklung der Zulassungsverfahren eine wichtige Rolle. Kurze Wege, qualifizierte Beratung und der schnelle Ablauf von Genehmigungsverfahren zählen zu den entscheidenden Standortvorteilen Schleswig-Holsteins im nationalen und auch internationalen Wettbewerb der Regionen. Deren Erhalt ist für die Landesregierung ist daher von besonderer Relevanz.

Die staatlichen Dienststellen des Technischen Umweltschutzes als Aufgabenträger für die behördlichen Zulassungen und qualifizierten Überwachungen von industriellen und gewerblichen Anlagen sind damit ein wesentlicher Standortfaktor in Schleswig-Holstein – nicht zuletzt für eine erfolgreiche Unterstützung des wirtschaftlichen Aufschwungs. So sind z. B. im Jahre 2010 durch über 400 Zulassungsverfahren Investitionen von ca. 640 Millionen Euro ausgelöst worden.

Auch die aktuelle Herausforderung einer erfolgreichen Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien bedarf kompetenter Ansprechpartner in Genehmigungsverfahren und Betrieb. Beispielsweise spiegelt die Anzahl von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein die hohe Dynamik beim Repowering und bei Neuanlagenbau wider. Bis 2010 wurden über 500 alte Anlagen ersetzt und 2010 wurde erstmals eine installierte Leistung über 3000 Megawatt erreicht (bei ca. 2.600 Anlagen landesweit). Mit der Verdoppelung der Flächen für Eignungsgebieten wird der Ausbau weiter forciert. Wegen der besonderen Potenziale im Windbereich ist Schleswig-Holstein hier auch im Vergleich mit anderen Bundesländern überproportional gefordert.

Nur eine leistungsfähige Umweltverwaltung kann im Rahmen ihrer Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben die rasante Entwicklung hier wie auch in anderen Bereichen von Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe für mehr Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein fördern.




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