Arbeit, Soziales und Gesundheit
Haushalt 2012
Einzelplan 10 - Ministerium für
Arbeit, Soziales und Gesundheit | 1.065.700.000 Euro |
| - Personalausgaben | 31.700.000 Euro |
| - Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse | 958.000.000 Euro |
| - Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderung | 65.000.000 Euro |
| - Sächliche Verwaltungsausgaben | 10.900.000 Euro |
| - Haushaltstechnische Verrechnungen | 100.000 Euro |
| Hochbaumaßnahmen | 600.000 Euro |
Gesamte Ausgaben in den Bereichen
Arbeit, Soziales und Gesundheit | 1.066.300.000 Euro |
nach oben
Schwerpunkt: Altenpflegeausbildung
Infolge des demographischen Wandels ist ein Anstieg des Pflegebedarfs bis hin zu einer Verdoppelung der Zahl der Pflegebedürftigen zu erwarten. Bereits jetzt bestehen in Schleswig-Holstein Engpässe an Pflegefachkräften. Das Land trägt seinen Teil dazu bei, dem entgegenzuwirken. Zuletzt wurde die Zahl der geförderten Plätze im Jahr 2011 um 30 auf 1.200 angehoben.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
nach oben
Schwerpunkt: Arbeitsmarktförderung
Die Arbeitsmarktdaten entwickeln sich auch im Jahr 2011 weiterhin sehr positiv. Im Oktober 2011 lag die Zahl der Arbeitslosen in Schleswig-Holstein unter 100.000 (6,7 Prozent). Besonders große Erfolge konnten dabei die Förderangebote zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit erzielen. Ebenso konnte im Rahmen des „Zukunftsprogramm Arbeit“ eine höhere Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Integration von Langzeitarbeitslosen positiv begleitet werden.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
288 Millionen Euro stehen im Rahmen des „Zukunftspro- gramm Arbeit“ an Fördermit- teln von 2007 bis 2013 zur Verfügung, 100 Millionen Euro davon aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Seit dem Start des Arbeitsmarktpro- gramms des Landes konnten für rund 110.000 Menschen die Chancen am Arbeitsmarkt verbessert werden. Mehr als 9.000 bewilligte Projekte haben dazu beigetragen.
Bis zum 30. September 2011 wurden knapp 63 Millionen Euro der ESF-Mittel und rund 42 Millionen Euro Landesmittel bewilligt.
Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit gelang es bisher u.a.:
- bis Ende 2010 knapp 5.300 Beschäftigte in geförderte berufliche Weiterbildung einzubinden, bis Ende dieses Jahres werden es voraussichtlich sogar mehr als 6.500 sein,
- knapp 6.000 Arbeitslosen über Existenzgründungsprojekte Wege aus der Arbeitslosigkeit aufzuzeigen,
- knapp 1.600 zusätzliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu schaffen und von 2008 bis 2010 knapp 6000 Ausbildungsplätze zu akquirieren,
- etwa 60.000 Teilnehmer in die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk einzubeziehen,
- aktuell rund 220 Schulen im Land in das Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt einzubinden, um Jugendliche in der Phase des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt zu unterstützen,
- knapp 20.000 Jugendliche mit unterschiedlichen Beratungs- und berufsbezogenen Qualifizierungsangeboten zu unterstützen,
- 41 innovative oder regionale Arbeitsmarktprojekte zu bewilligen, in denen bis Ende 2011 voraussichtlich knapp 7.300 Langzeitarbeitslose gefördert werden.
Anmerkung: In den Jahren 2007 bis 2009 wurde noch das vorangegangene Arbeitsmarktprogramm weiter finanziert.
nach oben
Schwerpunkt: Sozialgesetzliche Leistungen
Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage öffentlicher Haushalte und dem Wunsch, soziale Leistungen, insbesondere aber Leistungen für Menschen mit Behinderungen, dauerhaft sicherzustellen, hat das Land Maßnahmen ergriffen, um einerseits eine Dämpfung des Kostenanstiegs vorzunehmen und zugleich durch die Vervollständigung der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, finanzielle Fehlanreize zu beseitigen, und so eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.
In Schleswig-Holstein erhalten rund 30.000 Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe. Davon sind ca. 12.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten beschäftigt. Im Jahr 2009 entfielen von 621 Millionen Euro für sozialgesetzliche Leistungen deutlich über die Hälfte der Summe allein auf die Eingliederungshilfe. Der größte Teil davon wird vom Land getragen. Finanziert wird damit überwiegend die Betreuung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und das Wohnen in Einrichtungen.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
Das Land hat die Aufgaben der Unterstützung von Menschen mit Behinderung ab 2007 auf die kommunale Ebene übertragen. Die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung sollen so stärker im Bewusstsein der Kommunalpolitik verankert werden. Nur vor Ort kann Teilhabeplanung erfolgen und Inklusion gelebt werden. Neben dem Ziel, Menschen mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft zu holen, sind die vom Landtag zum 1. Januar 2011 beschlossenen Neuregelungen ein wesentlicher Baustein der Funktionalreform und schließen durch die Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung diese beispiellose Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ab. Der damit beabsichtigte Abbau der bisherigen finanziellen Fehlanreize wird vor allem den Menschen zu Gute kommen, da in Zukunft deren individueller Hilfebedarf noch mehr in den Fokus gerückt wird.
Die Landesregierung erwartet, dass so der Inklusionsgedanke bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung gestärkt wird. Zugleich ist es aber auch ein nachhaltiger Beitrag zur Dämpfung des Kostenanstiegs durch eine intelligente Steuerung vor Ort.
nach oben
Schwerpunkt: Krankenhausinvestitionen
Das Gesundheitsministerium hat im März dieses Jahres ein neues Investitionsprogramm für den Krankenhausbau für die Jahre 2011 bis 2015 auf den Weg gebracht. Das Investitionsprogramm umfasst 19 Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 113 Millionen Euro.
Um diese Investitionen abzusichern, hat die Landesregierung zudem die Krankenhausfinanzierung wieder auf ein solides Fundament gestellt. Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung entschieden, die jährlichen Investitionen nicht mehr direkt zu bezahlen, sondern neue Schulden für die Finanzierung der Einzelprojekte aufzunehmen und dafür lediglich die Zins- und Tilgungsleistung zu zahlen. Was im Jahr 2002 kurzfristig den Landeshaushalt entlastete, drohte die Krankenhausfinanzierung langfristig zu sprengen: 2010 lag die dadurch addierte jährliche Schuldendienstrate bei 30,6 Millionen Euro.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
Aber bereits im Jahr 2013 hätte das Land nach diesem Modell eine höhere Summe (51,2 Millionen Euro) für Tilgung und Zinsen aufbringen müssen, als für die tatsächlichen Investitionen in Krankenhäuser vorgesehen war (50 Millionen Euro). Bis zum Jahr 2025 würde die Summe für Zinsen und Tilgung auf über 80 Millionen Euro anwachsen. Um die Krankenhausfinanzierung wieder auf ein dauerhaft tragfähiges Finanzierungsmodell zu stellen, werden Neuinvestitionen ab 2011 mit einem Gesamtvolumen von bis zu 40 Millionen Euro jährlich aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert. Da es sich um landeseigenes Vermögen handelt, werden hierdurch keine neuen Schulden mehr durch Kreditaufnahme – wie bisher – am Kapitalmarkt verursacht.
Parallel dazu stellt das Land 40 Millionen Euro jährlich bereit, um mit diesen Mitteln die Zins- und Tilgungsleistungen der seit 2002 aufgelaufenen alten Schulden sowie die Rückzahlung an das Zweckvermögen langfristig zu finanzieren. Mit diesen Schritten will das Land die Krankenhausfinanzierung langfristig sicherstellen und schafft für die Krankenhausträger Planungssicherheit.
nach oben