Inneres
Haushalt 2012
| Einzelplan 04 - Innenministerium | 556.900.000 Euro |
| - Personalausgaben | 358.700.000 Euro |
| - Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse | 104.600.000 Euro |
| - Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderung | 54.300.000 Euro |
| - Sächliche Verwaltungsausgaben | 39.300.000 Euro |
| Hochbaumaßnahmen | 2.400.000 Euro |
| Gesamte Ausgaben im Bereich Inneres | 559.300.000 Euro |
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Polizei
In finanzieller Hinsicht ist die Reinvestition der Kraftfahrzeuge gemäß dem KFZ-Konzept der Landespolizei bedeutsam. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2013 ca. 9 Millionen Euro und in 2014 ca. 16 Millionen Euro benötigt.
2011 wurde ein Projekt über die technische Kooperation bei der Telekommunikationsüberwachung der Polizei im Verbund der norddeutschen Küstenländer eingerichtet. Neue kooperative Strukturen sollen erprobt und künftig weiter intensiviert werden mit dem Ziel, ein gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Verbund der Partner zu errichten und zu betreiben. Die beteiligten Länder sehen hierin Möglichkeiten zur Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Leistungsverbesserung der Telekommunikationsüberwachung zum gemeinsamen Vorteil der Partner.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
Bei den Dienstfahrzeugen erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 die Umstellung von Leasing auf Kauf.
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Wohnraumförderung
Schleswig-Holstein fördert auch unter den strengen Regeln der Schuldenbremse weiterhin die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen und Eigenheimen. Das Land stellt von 2011 bis 2014 jährlich 90 Millionen Euro an Darlehen für die Förderung von sozialem Wohnraum zur Verfügung. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresfördervolumen der vergangenen zehn Jahre. Die infrastrukturellen Wirkungen auf die Städte und die ländlichen Regionen bleiben somit erhalten.
Die Zuwendungen werden aus dem Zweckvermögen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellt und stammen aus finanziellen Rückflüssen von Zuwendungsdarlehen früherer Förderjahrgänge und zusätzlichen Bundesfinanzhilfen. Zuschüsse aus dem Landeshaushalt werden zurzeit für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung nicht benötigt.
© Finanzministerium Schleswig-Holstein
Mit den 90 Millionen Euro können jährlich bis zu 1.700 Miet- und Eigentumswohnungen entstehen. Bei der Vergabe der Gelder gilt der allgemeine Grundsatz: Die staatliche Wohnraumförderung hilft Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, sich auf dem Markt angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Gefördert werden die Modernisierung und der Neubau von Mietwohnungen, der Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Kauf von Häusern und alten Einfamilienhäusern.
Gleichzeitig fließen künftig aus dem Zweckvermögen bei der Investitionsbank jährlich 40 Millionen Euro in die Finanzierung von Neuinvestitionen im Rahmen der Errichtung von Krankenhäusern gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz. Dies sichert den Krankenhausbau langfristig. Der Förderkorridor des Zweckvermögens wurde über die Wohnraumförderung hinaus für Aufgaben zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der wohnortnahen Versorgung erweitert. Es erfolgte eine Umbenennung in Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung.
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Städtebauförderung
Die Städtebauförderung wird als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Land und Gemeinden fortgesetzt. Grundlage ist die „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104 b Grundgesetz zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“.
Die den Ländern im Rahmen der jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung nach aktualisierten Verteilungsschlüsseln zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen (Verpflichtungsrahmen) sollen vom Land und von den Kommunen auch künftig vollständig komplementiert werden.
Eine strukturelle Entlastung des Landeshaushalts ab dem Jahr 2013 wird durch die Anpassung der Kofinanzierungsmittel des Landes an die voraussichtliche Höhe der Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung erreicht.
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Vermessungs- und Katasterverwaltung
Die Landesregierung hat im Jahr 2008 beschlossen, die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung im Rahmen der Funktionalreform nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte zu übertragen, sondern zentral auf Landesebene zusammenzufassen. Das Reorganisationskonzept sieht vor, dass von 2010 bis 2019 gut 31,9 Millionen Euro an Personalkosten eingespart werden. In diesem Zeitraum stehen der Einsparung Mindereinnahmen durch die Privatisierung von Aufgaben über 16 Millionen Euro und erwartete Mehrkosten für Umzugs- und Trennungsgeldkosten über 0,62 Millionen Euro gegenüber.
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