Finanzverwaltung

Haushalt 2012

Einzelplan 05 - Finanzministerium193.500.000 Euro
- Personalausgaben180.700.000 Euro
- Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse1.600.000 Euro
- Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderung200.000 Euro
- Sächliche Verwaltungsausgaben11.000.000 Euro
Hochbaumaßnahmen3.600.000 Euro
Gesamte Ausgaben für Finanzverwaltung197.200.000 Euro


Schwerpunkt: Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung Schleswig-Holstein nimmt im bundesweiten Vergleich der Personalausstattung der Finanzämter mit 1,3 Mitarbeitern je 1.000 Einwohner unter den Flächenländern den dritten Rang ein. Verstärkte IT-Unterstützung und der Einsatz von Risikomanagementsystemen sowie die Verbesserung der Prozessabläufe und der Aufbauorganisation der Steuerverwaltung machen eine Reduzierung um rund 300 Stellen möglich, ohne die Qualität der Steuerverwaltung zu beeinträchtigen.

Schwerpunkt: Bürokratieabbau

Nachdem die Zuständigkeit für die Kfz-Steuer seit dem 1. Juli 2009 von den Ländern auf den Bund übertragen wurde, übernimmt der Bund ab Juli 2014 auch die nötige Verwaltungsarbeit. Durch den Wegfall der Aufgabe kann daher Personal reduziert werden. Das Land setzt sich für einen weiteren Bürokratie- und Aufgabenabbau insbesondere in der Steuerverwaltung ein, um weitere Reduzierungen zu erleichtern.

Schwerpunkt: Weniger Personal, gleiche Qualität

Die Steuerverwaltung baut Personal ab, ohne die Qualität zu reduzieren.

Finanzverwaltung Schleswig-Holstein Finanzverwaltung Schleswig-Holstein © Finanzministerium Schleswig-Holstein

Schwerpunkt: Projekt Steuerverwaltung 2020

Prozessabläufe und Aufbauorganisation der Steuerverwaltung werden umfassend optimiert. Dadurch bleibt die Qualität der Steuerverwaltung trotz steigender Anforderungen durch die Steuergesetzgebung auf hohem Niveau erhalten. In einem ersten Arbeitsschritt sind nahezu alle Arbeitsbereiche in den Finanzämtern auf Optimierungspotenziale überprüft worden. Ein fertig gestelltes Konzept enthält Maßnahmen, die zu Qualitätsverbesserungen führen. Außerdem werden durch die Verringerung von Schnittstellen und die Bündelung von Aufgaben Synergien erzielt, die zu Effizienzgewinnen führen. Insgesamt ergeben sich aus den Maßnahmen Personaleinsparungen in einer Größenordnung von 120 Stellen. Die Umsetzung der ersten Strukturmaßnahmen ist bereits eingeleitet worden. In einem weiteren Arbeitsschritt werden die Aufgabenzuweisung an die Finanzämter sowie Veränderungen in der Behördenstruktur überprüft. Daneben befasst sich das Projekt mit den Möglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes für die Beschäftigten, um die Attraktivität des Arbeitsplatzes in der Steuerverwaltung zu steigern.

Im Projekt „Zukunft Steuerverwaltung 2020“ werden alle Organisationsstrukturen in der Steuerverwaltung auf den Prüfstand gestellt. Bei allen Bemühungen, Strukturen zu schaffen, die sich stärker an der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln orientieren, wird der besondere Charakter der Steuerverwaltung als nach gesetzlichen Grundsätzen handelnde Einnahmeverwaltung nicht verkannt. Deshalb verfolgt die Landesregierung mit dem Projekt unter anderem das Ziel, durch Organisationsmaßnahmen Qualitätsverbesserungen zu erreichen, die der Erhöhung des Steueraufkommens dienen. Das Projekt soll aber auch einen Beitrag dazu leisten, die bereits haushaltsmäßig beschlossenen Stelleneinsparungen durch effizientere Verwaltungsstrukturen umzusetzen, ohne dabei den gewohnten Qualitätsstandard zu beeinträchtigen. Die im Projekt „Zukunft Steuerverwaltung 2020“ vorgeschlagenen Strukturmaßnahmen führen zu Effizienzsteigerungen, die insgesamt Personaleinsparungen in einer Größenordnung von ca. 120 Stellen ergeben. Die Hälfte dieser Stellen berührt Tätigkeiten der Laufbahngruppe 1.2. Die übrigen ca. 60 Stellen entfallen jeweils zur Hälfte auf Tätigkeiten der Laufbahngruppe 2.1 und auf Tätigkeiten von Tarifbeschäftigten. Die ermittelten Personaleinsparungen sind zusammen mit den weiteren Strukturmaßnahmen (insbesondere Verlagerung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund mit einem Gesamtvolumen von rund 135 Stellen; Stichtag: 1. Juli 2009) ein wesentlicher Beitrag, die bereits haushaltsmäßig beschlossenen Stelleneinsparungen in der Steuerverwaltung zu realisieren. Bei der Ermittlung des künftigen Personalbedarfs in der Steuerverwaltung werden darüber hinaus technische Neuerungen sowie die weitere Entwicklung der Steuergesetzgebung gleichermaßen zu berücksichtigen sein. Die Strukturmaßnahmen sollen im Wesentlichen bis 2015 abgeschlossen sein. Die hierdurch erzielbaren Einspareffekte würden dann auf Grund der hohen Personalabgänge in den kommenden Jahren bis 2015 haushaltsmäßig realisiert werden können (Budget I). Auswirkungen auf das Budget II sind derzeit noch nicht erkennbar.

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