Bildung und Kultur

Haushalt 2012

Einzelplan 07 - Bildung und Kultur1.415.700.000 Euro
- Personalausgaben1.242.800.000 Euro
- Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse140.200.000 Euro
- Ausgaben für Investitionen/Investitionsförderung22.500.000 Euro
- Sächliche Verwaltungsausgaben8.800.000 Euro
- Haushaltstechnische Verrechnungen1.400.000 Euro
An die Kommunen145.000.000 Euro
Hochbaumaßnahmen500.000 Euro
Gesamte Ausgaben für Bildung und Kultur1.561.300.000 Euro


Schwerpunkt: Bildungsausgaben (Schule)

In den Jahren 2005 bis 2012 steigen die Ausgaben für die vom Land beschäftigten Lehrkräfte von 1.114,7 Millionen Euro auf 1.242,3 Millionen Euro, mithin um 127,6 Millionen Euro. Die Zahl der Lehrerstellen hat sich von 21.804 im Jahr 2005 bis zum Jahr 2010 um 1.319 auf 23.123 Stellen erhöht. Im Zuge der demografiebedingten geringeren Schülerzahlen sinkt die Zahl der Stellen bis zum Jahr 2012 auf 22.517. In den Jahren ab 2013 sind weitere Stellenreduzierungen beabsichtigt.

Bildungsausgaben (Schule) Bildungsausgaben (Schule) © Finanzministerium Schleswig-Holstein

Sonstige Bildungsausgaben

Der Anstieg in den Jahren 2008 nach 2009 und von 2009 nach 2010 erklärt sich aus veranschlagten Investitionsmitteln im Einzelplan 07 (Schulbau) und im Einzelplan 11 im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms. Ab 2011 sind diese Mittel dann bereits deutlich reduziert und ab 2012 auf null gesetzt. Mit diesen Mitteln wurde ein Zeichen zur Bewältigung der sich anbahnenden Wirtschaftskrise gesetzt und es wird ein deutlicher Beitrag für die Kommunen zur Erhaltung und Verbesserung der Schulgebäude geleistet.

Die sonstigen Bildungsausgaben werden im Wesentlichen durch die Ausgaben für die Ersatzschulen geprägt. In 2012 beträgt der Ansatz rund 79 Millionen Euro.

Bezogen auf das Jahr 2012 sind zudem die bildungspolitischen Schwerpunkte mit Ansätzen für den Vertretungsfonds sowie Erstattungen für erteilten Unterricht (insbesondere an die evangelische und katholische Kirche für Religionsunterricht) in Höhe von insgesamt rund 15,2Millionen Euro, für das Gastschulabkommen mit Hamburg in Höhe von 12,6 Millionen Euro, für Ganztagsangebote in Höhe von 8,8 Millionen Euro, für Schulsozialarbeit in Höhe von 1,7 Millionen Euro sowie die Kompensationsleistungen des Bundes für den Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung mit rund 1,2 Millionen Euro berücksichtigt.

Der kommunale Schulbaufonds aus dem Einzelplan 11 ist in die Ausgaben mit einem Volumen von 31 Millionen Euro eingeflossen. Ob eine Fortsetzung über das Jahr 2013 hinaus beabsichtigt ist, ist noch nicht entschieden.

In den Ausgaben für 2012 sind weiterhin rund 1,4 Millionen Euro für die Seemannsschule sowie rund 0,9 Millionen Euro an Baukosten für das Studienkolleg, die beide im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr veranschlagt sind, und rund 1,9 Millionen Euro für landwirtschaftliche Berufsfach- und Fachschulen, die im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume veranschlagt sind, enthalten.

Förderung von Schülerinnen und Schülern

Dieser Bereich ist zu annähernd einhundert Prozent durch die Aufwendungen für Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Schülerinnen und Schüler sowie Erstattungen an Bund und Länder geprägt. Die Zuständigkeit liegt im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.

Aus- Fort- und Weiterbildung Lehrkräfte

Die notwendigen Ausgaben des Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein für die Berufseinführung, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der Unterrichtsfachberatung sind hier berücksichtigt.

Schwerpunkt: Ausbau der Krippenbetreuung

Ausbau der Krippenplätze - Zuschüsse zu Investitionen

Das im Jahr 2008 aufgelegte Investitionsprogramm des Bundes unterstützt den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Auf das Land Schleswig-Holstein entfallen in den Jahren 2008 bis 2013 aus dem Bundesinvestitionsprogramm 74,2 Millionen Euro. Die Bundesmittel wurden den Kreisen und kreisfreien Städten entsprechend den Kinderzahlen der unter Dreijährigen zugewiesen.

Mit den Bundesmitteln konnten in den Jahren 2008 bis 2010 bereits 6.000 zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden bzw. einige zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen befinden sich derzeit noch im Bau.

Ausbau der Krippenbetreuung Ausbau der Krippenbetreuung © Finanzministerium Schleswig-Holstein

Um die Gemeinden bei ihren Ausbaubemühungen stärker zu unterstützen und bis zum Jahr 2013 eine Versorgungs- quote von landesweit mindes- tens 35 Prozent sicherzustel- len, hat die Landesregierung die vorgesehenen Landesgel- der in Höhe von 46 Millionen Euro aufgestockt und nunmehr 60 Millionen Euro für investive Maßnahmen bereitgestellt. Damit einhergehend wurden Anfang 2011 Verbesserungen bei den Finanzierungsmodali- täten umgesetzt. Eine Bezuschussung von bis zu 75 Prozent der Baukosten ist nun möglich; ebenfalls wurden die Platzkostensätze angehoben. Schließlich können die Kommunen bei der Abwicklung des Landesinvestitionsprogramms "Ausbau U3" eine Verwaltungskostenpauschale bis zu einem Prozent der zur Verfügung gestellten Landesgelder geltend machen. Insoweit bezuschusst das Land nicht nur den Bau von Kindertagesstätten, sondern leistet auch noch einen Beitrag zu den Verwaltungskosten in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Die Landesmittel stehen seit Jahresbeginn 2011 zur Verfügung. Seit Juni 2011 greifen die Kreise und kreisfreien Städte nun auch in den Bewilligungen und Auszahlungen auf die Landesmittel zu. Der größte Mittelabfluss wird im Jahr 2012 erwartet.

In den Jahren 2011 bis 2013 müssen noch etwa 9.000 Krippenplätze eingerichtet werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel sind - insbesondere durch die Aufstockung der Landesgelder - ausreichend. Vor diesem Hintergrund erwartet die Landesregierung, dass das Ausbauziel mit den vorhandenen Mitteln erreicht werden kann.

Kinderbetreuung - Zuschüsse zu laufenden Kosten

Von 2004 bis zum Jahr 2010 hatte sich das Land Schleswig-Holstein mit einem Betrag von jährlich 60 Millionen Euro an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren beteiligt. Im Jahr 2011 wurde dieser Betrag um 10 Millionen Euro angehoben, um dem steigenden Bedarf, z.B. durch Ausweitung von Öffnungszeiten oder gestiegenen Personalkosten, Rechnung zu tragen.

Ergänzend zu der allgemeinen Betriebskostenförderung geben Land und Bund seit dem Jahr 2009 speziell für die Betriebskosten in Einrichtungen mit Kindern unter drei Jahren einen Zuschuss. In den Jahren 2009 bis 2013 gewährt das Land den Kommunen hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 62 Millionen Euro in einem aufwachsenden System. Der Bund ergänzt diese Förderung in gleicher Höhe.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen, denn Sprache ist der Schlüssel zum Erfolg. Je besser die Sprach- und Sprechentwicklung im Elementarbereich gelingt, desto günstiger sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule. Alle Förderelemente von der allgemeinen Sprachförderung bis hin zur sprachheilpädagogischen Arbeit wurden in ein erweitertes Gesamtkonzept integriert, das nicht nach Zuständigkeiten trennt, sondern die Sprachförderung als Ganzes begreift.

Wie aus dem Diagramm ersichtlich, ist die Kinderbetreuung ein Schwerpunktthema der Landesregierung. Konnte im Jahr 2005 durchschnittlich pro Kind eine Förderung von knapp 400 Euro gewährt werden, beläuft sich der durchschnittliche Fördersatz im Jahr 2011 bereits auf über 700 Euro und wird in den kommenden Jahren weiter anwachsen. Damit unternimmt die Landesregierung alle Anstrengungen, um zu einer qualitativ guten Bildungs- und Betreuungslandschaft beizutragen.

Ausbau der Kindertagesbetreuung Ausbau der Kindertagesbetreuung © Finanzministerium Schleswig-Holstein


Schwerpunkt: Kultur

Kulturausgaben Kulturausgaben © Finanzministerium Schleswig-Holstein

Die Ausgaben für Kultureinrichtungen und Erwachsenenbildung liegen trotz der erforderlichen Haushaltskonsolidierung noch immer über denen des Jahres 2008. Für die Zukunft möchte der Kulturminister folgende Thesen weiter verfolgen:

  • Die Konzentration auf das Wesentliche
  • Stärkung des kreativen Potentials
  • Das engere Zusammenwirken von Kultur und Bildung
  • Das Schmieden von Allianzen für die Kultur
  • Verbunden mit einer belastbaren Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen



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