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Europäische Verwaltungszusammenarbeit

Durch die Dienstleistungsrichtlinie erhält auch das europäische Amtshilfeverfahren (Kapitel VI „Verwaltungszusammenarbeit“, Artikel 28 ff. Dienstleistungsrichtlinie) eine neue Grundlage. Nach Artikel 34 Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Kommission zu diesem Zweck eine elektronisches System für die direkte Kommunikation zwischen den Behörden der EU- beziehungsweise EFTA-Mitgliedstaaten eingerichtet: Das Binnenmarkt-Informationssystem (Internal Market Information System, IMI). Das IMI ist eine sichere Internet-Anwendung (Link siehe rechts auf dieser Seite), auf die nur registrierte Akteure innerhalb einer authentifizierten Behörde Zugriff haben. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt über eine einheitliche Benutzeroberfläche mit vordefinierten Fragen und Antworten in der jeweiligen Landessprache.

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