Elektronische Verfahrensabwicklung
Artikel 8 Absatz 1 Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können.
Das Finanzministerium hat in Wahrnehmung seiner Infrastrukturverantwortung eine technische Lösung implementiert, die den Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie gerecht wird:
Komponenten und deren Zusammenhänge zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Sie erreichen die technische Lösung über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein mit folgendem link:
Zum Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein