EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) ist am 15. November 2006 vom EU-Parlament in zweiter Lesung beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Dienstleistungsrichtlinie erfolgte am 27. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 376/36). Damit ist die Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten der EU umzusetzen.
Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie der Europäischen Union. Diese sieht vor, die Europäische Union durch Reformen auf den globalen Wettbewerb auszurichten und durch weitere Modernisierungsmaßnahmen bis 2010 zum stärksten und innovativsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln.
Als übergeordnete strategische Ziele verfolgt die Dienstleistungsrichtlinie, eine immer engere Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas zu erreichen und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu sichern, zum Beispiel durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr Wirtschaftswachstum sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dazu sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht und effektiver gestaltet, Genehmigungsverfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei der Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten abgebaut werden.
In Schleswig-Holstein wird die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie federführend vom Finanzministerium koordiniert. Parallel zur aktiven Beteiligung Schleswig-Holsteins am Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozess in gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitskreisen wird die Umsetzung der Richtlinie auf Landesebene als priorisiertes Projekt verfolgt.
Indem die Dienstleistungsrichtlinie die Mitgliedstaaten innerhalb der dreijährigen Umsetzungsfrist zur Prüfung und zur Vereinfachung der einschlägigen Verwaltungsverfahren verpflichtet (Artikel 5 Absatz 1 Dienstleistungsrichtlinie), verbunden mit der obligatorischen Einführung einer elektronischen Verfahrensabwicklung (Artikel 8), der Installation einheitlicher Ansprechpartner (Artikel 6 Absatz 1) und der Genehmigungsfiktion nach Fristablauf (Artikel 13 Absatz 4), wird ein Umsetzungsdruck erzeugt, den die Landesregierung Schleswig-Holsteins auch als Chance für eine Modernisierung der Verwaltung versteht. Hierbei kommt dem E-Government eine besondere Bedeutung zu. Die Dienstleistungsrichtlinie liefert den Anstoß zu einer Reform des nationalen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsorganisationsrechts unter besonderer Berücksichtigung der elektronischen Verfahrensabwicklung. Die genannten Gründe unterstreichen die Wichtigkeit einer E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein, um die zeitgerechte Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu gewährleisten.
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