Strategisches IT-Management
IT-Strategie des Landes Schleswig-Holstein
IT ist für die Verwaltung mehr und mehr zu einem kritischen Faktor geworden. Ohne funktionierende IT ist Verwaltung inzwischen nicht mehr arbeitsfähig. Dabei hat gerade der Teil, der bei reibungslosem Funktionieren unbemerkt bleibt, die größte Bedeutung für ein elektronisches Zusammenarbeiten unterschiedlicher Organisationseinheiten. Daraus sich ergebende steigende Ansprüche an Leistungsumfang und Verfügbarkeit der IT einerseits und schwierige, durch hohe staatliche Schulden, knappe öffentliche Kassen und eine restriktive Personalpolitik gekennzeichnete Rahmenbedingungen andererseits stellen einen klassischen Zielkonflikt dar. Schleswig-Holstein hat mit einer umfassenden IT-Strategie reagiert. Ziel ist, das Potential von IT als Mittel zur effizienten und effektiven Verwaltungsarbeit zu erschließen, sie aber in möglichst geringem Umfang zum Gegenstand von Verwaltungsarbeit zu machen.
Ressortübergreifender Ansatz
Die schleswig-holsteinische Landesregierung begreift die Verwaltung des Landes als Konzern. Schleswig-Holstein hat deshalb als erstes Flächenland bereits vor Jahren eine IT-Strategie entwickelt, die für die gesamte Landesverwaltung gilt. Sie umfasst alle Ministerien und deren nachgeordnete Bereiche und ist inzwischen flächendeckend umgesetzt. Nur besondere fachliche Anforderungen bedingen einige wenige Ausnahmen.
Gemeinsame Basisinfrastruktur
Wesentliches Element der IT-Strategie ist, funktionale Anforderungen der unterschiedlichen Fachverwaltungen zu bündeln. Ziel ist, solche Funktionalitäten in einer gemeinsamen Lösung bereitzustellen, die sonst in jeder Fachverwaltung einzeln realisiert werden müssten. Der wirtschaftliche Vorteil, der durch einmalige Realisierung und mehrfache Nutzung entsteht, ist offensichtlich.
Einheitlicher Arbeitsplatzstandard
Für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit IT gibt es einen einheitlichen Standard, der den landesweiten Einsatz gleicher Software-Versionen und eine einheitliche Bürokommunikation (integriertes Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik) umfasst. Fragen nach Ordnungsmäßigkeit der IT, IT-Sicherheit, Ergonomie und Dokumentation werden gebündelt bearbeitet und beantwortet.
Diese Bündelung bedeutet zunächst einen erheblichen Wirtschaftlichkeitsvorteil. Sie ermöglicht der Verwaltung gleichzeitig, sich auf ihre Fachaufgaben zu konzentrieren. Es müssen nicht mehr in jeder Fachverwaltung IT-Experten beschäftigt werden, die sich zu einem großen Teil um dieselben Fragestellungen kümmern. Nicht zuletzt erleichtert landesweit gleiche IT eine reibungslose Zusammenarbeit und ermöglicht die arbeitsteilige Bearbeitung von Vorgängen über Grenzen von Organisationseinheiten hinweg.
Flexible Organisation
Reformen der Verwaltungsstruktur werden häufig durch eine Vielfalt unterschiedlicher, zueinander inkompatibler IT-Lösungen behindert oder, weil der Aufwand für die Harmonisierung der IT den erreichbaren Nutzen übersteigt, gar verhindert.
Schleswig-Holstein hat mit seiner umfassenden IT-Strategie gezeigt, dass eine harmonisierte IT-Landschaft die Flexibilität schafft, die notwendig ist, um Verwaltungsstrukturen an sich ändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen anpassen zu können.
Kooperation mit Hamburg
Die auf vielen Politikfeldern erfolgreiche Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg hat auch in der IT-Strategie einen hohen Stellenwert. Dies wird getragen von der Erkenntnis, dass die Anforderungen an die Komponenten einer IT-Infrastruktur, die für zwei Länder geeignet sein müssen, in der Regel zwar höher sind als für ein Land allein. Dieser Anstieg bleibt aber aufgrund vieler Gemeinsamkeiten deutlich unter einer Verdoppelung. Daher ist es im hohen Maße wirtschaftlich, sich den Aufwand für gemeinsame IT zu teilen.
Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg hat Schleswig-Holstein gezeigt, dass Arbeitsteilung nicht an den Grenzen der Bundsländer Halt machen muss.
Dataport als Shared Service Center
Mit der Gründung des gemeinsamen IT-Dienstleisters Dataport haben Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Kooperation auf dem Gebiet IT in einem Shared Service Center institutionalisiert. In Dataport sind die IT-Zentren der beiden Länder aufgegangen. Dieser Schritt hat bundesweit Beachtung gefunden. Der Beitritt der Freien Hansestadt Bremen und (aktuell beschränkt auf das gemeinsam betriebene Data Center Steuern) Mecklenburg-Vorpommerns ist sichtbares Zeichen dafür, dass dieses Modell Ergebnisse zeigt, die auch andere Länder überzeugen.
E-Government-Infrastruktur
Wesentlicher Bestandteil der einheitlichen IT-Basisinfrastruktur ist die E-Government-Infrastruktur. Sie bildet die technische Basis für die Realisierung sämtlicher E-Government-Anwendungen. Sie stellt solche Funktionalitäten bereit, die sonst in jeder Fachanwendung einzeln realisiert werden müssten.
Die E-Government-Infrastruktur eignet sich in besonderem Maße für eine Arbeitsteilung. Neben dem offensichtlichen wirtschaftlichen Vorteil, der durch die einmalige Realisierung und mehrfache Nutzung entsteht, erleichtert sie aus Anwendersicht die elektronische Kontaktaufnahme mit der Verwaltung erheblich.
One Stop Government
Durch den Organisationsgrenzen übergreifenden Ansatz hat Schleswig-Holstein die Basis für ein elektronisches One Stop Government realisiert, bei dem Verwaltungsleistungen – unabhängig von der jeweils zuständigen Stelle – aus einer Hand erreichbar sind.
Der wesentliche Aspekt aus Anwendersicht ist die zentrale Nutzer- und Rechteverwaltung, die zur Folge hat, dass eine einmalige Anmeldung ausreicht, um Zugriff auf alle angebotenen Anwendungen zu erhalten. Vorteilhaft ist zudem die mit einer einheitlichen technischen Basis verbundene gleichartige Benutzung.
Kooperation mit den Kommunen des Landes
Die meisten Verwaltungskontakte bestehen nicht zu Dienststellen des Landes, sondern zu Städten, Kreisen, Ämtern und Gemeinden. Dabei ist jede Kommune für ihren eigenen Bereich zuständig. Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die Grenzen zwischen den verschiedenen Verwaltungen aus Anwendersicht verschwinden zu lassen – wohlgemerkt ohne an den bestehenden Zuständigkeitsregeln zu rütteln.
Dazu bietet das Land seine E-Government-Infrastruktur den Kommunen zur Benutzung an. Um deren Belange von vornherein zu berücksichtigen, ist der kommunale Bereich an der Weiterentwicklung dieser Infrastruktur beteiligt.
Mit der Melderegisterauskunft ist die erste Anwendung bereits in Betrieb. Die IT-Strategie sieht den zügigen Ausbau um weitere Anwendungen vor. Motor dazu wird die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sein.