Zukunftsarbeitsplatz (+1)

Das Referat 54 des Finanzministeriums wird die Umsetzung für diese entscheidende Basiskomponente nach den mit allen Beteiligten abgestimmten Eckwerten umsetzen. Mit der Fortschreibung des aktuellen Arbeitsplatzes auf den Stand „+1“ wird durch das Finanzministeri-um gemeinsam mit den Ressorts ein moderner und funktionaler Arbeitsplatz gestaltet, der den Anforderungen der Zukunft aber auch einem wirtschaftlichen Handeln gerecht wird.

Das E-Government bedarf einer flächendeckenden einheitlichen Ausstattung aller Büroarbeitsplätze mit standardisierten Computerarbeitsplätzen. Die Interoperabilität zwischen den Verwaltun-gen ist, falls notwendig, auch durch den landesweiten Einsatz gleicher Software beziehungsweise Software-Versionen sicherzustellen. Eine einheitliche Bürokommunikation (integriertes Office-Paket mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsgrafik) soll der reibungslosen Zusammenarbeit bei einer arbeitsteiligen Bearbeitung von Vorgängen dienen. Darüber hinaus ist die Migration zu einem einheitlichen Kommunikationsverbund für den Datenaustausch zwischen den Behörden erforderlich. Für die Landesverwaltung ist dies weitgehend realisiert, der Kommunalbereich könnte davon profitieren und beteiligt sich im Umfeld der "Kommunalen IT - Standards (KITS)" bereits daran.

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