Besoldung, Versorgung und Tarifrecht
Diese Seiten wenden sich insbesondere an Angehörige des Öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein (Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Tarifbeschäftigte)
Besoldungsrecht
Anspruch auf Besoldung haben „Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“
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Versorgungsrecht
Nach Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit werden Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand versetzt.
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