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Besoldung, Versorgung und Tarifrecht

Diese Seiten wenden sich insbesondere an Angehörige des Öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein (Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Tarifbeschäftigte)

Beihilferecht

Die Beihilfe als beamtenrechtliche Krankenfürsorge ist eine ergänzende Fürsorgeleistung.

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Besoldungsrecht

Anspruch auf Besoldung haben „Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“

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Tarifrecht

Das neue Tarifrecht der Länder.

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Versorgungsrecht

Nach Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit werden Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand versetzt.

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