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Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Zwei weitere Fälle der Geflügelpest in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein

Landesweit weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln

Letzte Aktualisierung: 05.03.2021

KIEL. Heute wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle der Geflügelpest des Subtyps H5N8 in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein bestätigt. Erstmalig sind hier im Rahmen des aktuellen Geschehens der Kreis Stormarn und der Kreis Rendsburg-Eckernförde betroffen.

Gestern wurden dem Veterinäramt des Kreises Stormarn auffällige und bereits verendete Tiere in einer gemischten Kleinhaltung von etwa 150 Tieren verschiedener Hühnerarten, Puten und Wassergeflügel gemeldet, welches daraufhin amtliche Proben entnommen hatte. Auch in einer ebenfalls gemischten Kleinhaltung von etwa 25 Hühnern, Enten und Gänsen im Kreis Rensburg-Eckernförde hat das Veterinäramt gestern aufgrund vermehrter Todesfälle im Bestand amtliche Proben entnommen.

Die Untersuchungen am Landeslabor wurde noch am selben Tag eingeleitet. In den betroffenen Betrieben wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung angeordnet. Darüber werden gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen eingerichtet, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.

Weitere Informationen werden von den Kreisen Stormarn und Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung gestellt und sind den Allgemeinverfügungen der Kreise zu entnehmen.   

Zudem hat das FLI aktuell 24 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Plön, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg sowie in der Stadt Neumünster bestätigt. Über 30 weitere Einsendungen aus den letzten zwei Wochen, u.a. aus diesen und weiteren Gebietskörperschaften, stehen derzeit noch zur Betätigung durch das FLI aus. Die seit dem Jahreswechsel bestätigten Nachweise erhöhen sich damit innerhalb einer Woche von knapp 70 auf über 90. Erstmalig findet sich darunter auch ein Nachweis des neuen Subtyps H5N4 im Kreis Plön. Dieser Subtyp wurde letzte Woche zum ersten Mal in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein bestätigt.

"Die neuen Nachweise zeigen, dass die Geflügelpest bei Wildvögeln im Land aktuell wieder sehr präsent ist. Wie die beiden aktuellen Fälle in Kleinhaltungen zeigen, ist es weiterhin sehr wichtig die Geflügelbestände zu schützen und die bestehenden Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind überdies dazu aufgerufen, aufmerksam zu sein und auffällige oder verendete Wasser- und Greifvögel ihrem zuständigen Veterinäramt zu melden. Von dort werden Bergung und Entsorgung der Tiere organisiert", sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.  

In Schleswig-Holstein erfolgte mit den aktuellen Fällen in bislang acht Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 5.175 Stück ein Nachweis der Geflügelpest. Bundesweit sind im Rahmen des aktuellen Geschehens über 80 Haltungen in bislang 11 Bundesländern betroffen.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung bestätigt, dass in Deutschland bislang keine Hinweise auf humane Infektionen durch die aktuell zirkulierenden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N3, H5N1 und H5N4 vorliegen. Trotzdem sollten allgemeine Hygieneregeln eingehalten und auffällige oder verendete Tiere nicht mit bloßen Händen berührt werden.

 

Weitere Informationen

Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Informationen der Landesregierung

Weitere Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts über Geflügelpest

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