Navigation und Service

Thema : Vergaberecht

Vergaberecht


Das Vergaberecht, auch als öffentliches Auftragswesen bezeichnet, umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen.


Letzte Aktualisierung: 22.05.2023

Darunter fallen alle Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Geregelt wird jedoch nur das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe, nicht, was Inhalt der Aufträge sein kann.

Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzen

Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunternehmen.

Informationen zum Vergaberecht

Alle wichtigen Regelungen und Vorschriften zum Vergaberecht sowie weiterführende Links finden Sie hier und den folgenden Seiten:

list

Seit 1.10.2020: Elektronische Vergabestatistik

Inbetriebnahme der elektronischen Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020

Wichtiger Hinweis für alle Vergabestellen

Meldepflichtig sind alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen (Zuschlag ab 01.10.2020) von

a) Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VergStatVO)

b) Unterschwellenvergaben ab 25.000 EUR (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 VergStatVO).

Nach der Überarbeitung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), die im März 2020 in Kraft getreten war, hat das BMWi die bundesweite, elektronische Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020 eingeführt.

Erläuterung der Ziele durch den Verordnungsgeber (BMWi):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html

Rechtsgrundlage:
Link zur Vergabestatistikverordnung (i.d.F. vom 25. März 2020)

Link zum Vergabestatistikportal bei DESTATIS zur Registrierung und Anmeldung:
https://erhebungsportal.estatistik.de

Kontakt-Emailadresse für Fragen zur Vergabestatistik:
vergabestatistik@destatis.de

Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)

Am 1. April 2019 trat das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.

Link zum Gesetzestext (Juris)

Musterdatei: Erklärung zu § 4 VGSH

Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) regelt einen Vergabemindestlohn von 9,99 Euro. Nach § 4 Absatz 4 VGSH müssen öffentliche Auftraggeber entsprechende Vertragsbedingungen verwenden. Dafür ist es erforderlich, dass diese Bedingungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden. Unberührt bleiben selbstverständlich gesetzlich (z.B. Bundesmindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), ab dem 01.07.2022 10,45 Euro, ab 01.10.2022 voraussichtlich 12 Euro), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte. Das Muster kann als gesondertes Formblatt oder als Textbaustein in die Angebots-/Vergabeunterlagen eingebunden werden. Im Interesse einer möglichst geringen Fehleranfälligkeit sollte es das Ziel sein, dass „eine Unterschrift für alles“ genügt. Unter Ziffer 3 sind vom Auftraggeber zwei Prozentangaben zu der Vertragsstrafe einzutragen. Von der Rechtsprechung gezogene Grenzen müssen dabei in eigener Verantwortung berücksichtigt werden.

Das Wirtschaftsministerium stellt nachstehende bearbeitbare Muster-Datei den Vergabestellen in Schleswig-Holstein als Handreichung und unverbindlichen Vorschlag zur Verfügung:

Erklärung zu § 4 VGSH - Musterdatei Word  (docx, 25KB, Datei ist barrierefrei)

Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Am 1. April 2019 trat die neue Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) in Kraft. Diese ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.

Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)

Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte: Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Neue VOB/A 2019

Europäisches und Bundesvergaberecht

Wettbewerbsregister des Bundes

Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.

Mehr lesen

Elektronische Vergabeplattform SH

Hier finden Sie die Ausschreibungen für Schleswig-Holstein. Öffentliche Auftraggeber sind unter anderem das Land und der Bund, die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) sowie Städte, Gemeinden und Kommunen u. v. m. Diese Seite wird von der GMSH betrieben. e-Vergabe SH

Weitere Links

Ergänzende Informationen

Verwandte Themen

Mindestlohn
: Dokumenttyp: Thema

Vergabekammer : Dokumenttyp: Thema

Wettbewerbskontrolle : Dokumenttyp: Thema

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon