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Thema : Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Bund-Länder-Finanzbeziehungen



Letzte Aktualisierung: 23.03.2022

Der bundesstaatliche Finanzausgleich

Das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs hat die Aufgabe, die sich unter anderem aus den unterschiedlichen Steuereinnahmen ergebenden Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen auszugleichen. Auf diese Weise sollen alle Länder ihre Aufgaben erfüllen können und einheitliche Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt werden.

In diesem Zusammenhang wird  nach Ermittlung einiger Bedarfs-Messzahlen das Umsatzsteueraufkommen aufgeteilt. Im Jahr 2022 wurde es im Ergebnis zu 46,6 Prozent dem Bund, zu 50,5 Prozent den Ländern und zu 2,8 Prozent den Gemeinden zugewiesen; der Ausgleich der unterschiedlichen Länderfinanzkraft erfolgt dabei über Zu- und Abschläge zu den zunächst einwohnerabhängigen Anteilen. Das Gesamtvolumen der Zu- und Abschläge betrug 2022 18,5 Mrd. Euro.

Aktuelle Zahlen für 2022

Schleswig-Holstein gehörte 2022 zu den elf Ländern, die nach dem maßgeblichen Finanzausgleichsgesetz (FAG) Zuschläge erhielt (den sog. Empfänger-Ländern), und zwar in Höhe von 300 Mio. Euro. Bei den (sogenannten Geber-)Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden hingegen Abschläge vorgenommen, im Falle Bayerns in Höhe von rund 9,9 Mrd. Euro.

Einige leistungsschwache Länder erhielten darüber hinaus vom Bund sog. Bundesergänzungszuweisungen (BEZ), im Jahr 2022 in Höhe weiterer 9,9 Mrd. Euro, sowie sog. Sonderbedarfs-BEZ, im Jahr 2022 in Höhe  weiterer 0,9 Mrd. Euro.

Weitere Informationen:

Bundesministerium der Finanzen - Föderale Finanzbeziehungen

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