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Thema : Biotope

Biotope



Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Der gesetzliche Auftrag zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen des Landes kann nur durch die Erhaltung und Entwicklung ihrer angestammten Lebensräume (Biotope) erfüllt werden. Die räumliche Lage und der derzeitige Zustand dieser Lebensräume werden durch spezielle Kartierungsvorhaben des Landesamtes für Natur und Umwelt ermittelt.

Flächendeckende Informationen über die Verteilung von Biotopen in Schleswig-Holstein liefert die Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen auf der Basis von Color-Infrarot-Luftbildern. Über die räumliche Lage und den Zustand der besonders schutzbedürftigen naturbetonten Biotope gibt die selektive landesweite Biotopkartierung des Landesamtes für Natur und Umwelt Auskunft. Ein Großteil dieser naturbetonten Biotope ist heute vor weitergehenden Eingriffen gesetzlich geschützt. Der Schutz des heutigen Biotopbestandes wird aber vor allem wegen unzureichender Flächenqualität, zu geringer Flächengröße und Isolation der Einzelflächen nicht ausreichen, die Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt dauerhaft zu erhalten, wie dies in § 1 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 1 Abs. 2 LNatSchG gefordert wird. Die nachhaltige Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften soll deshalb durch die Entwicklung eines Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund) erreicht werden (§ 12 LNatSchG).

Die Konzeption für ein landesweites Biotopverbundsystem ist im Landschaftsprogramm 1999 dargestellt.

Besonders geeignete Flächen für das Biotopverbundsystem, das mindestens 15 Prozent der Landesfläche umfassen soll, wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ermittelt und für die einzelnen Kreise in Fachbeiträgen veröffentlicht. Diese bestehen aus einem Kartenteil und einem Erläuterungstext.

Die Aussagen der Fachbeiträge wurden in die neueren Landschaftsrahmenpläne und zum Großteil auch in die Landesplanung übernommen.

Zunehmend gewinnt im Naturschutz auch die Erkenntnis an Bedeutung, dass zahlreiche wildlebende Tierarten mit der zunehmenden Zerstückelung und Verlärmung der Landschaft insbesondere durch Verkehrstrassen nicht mehr zurechtkommen. Die Erhaltung weitgehend unzerschnittener verkehrsarmer Räume - und hier sind auch die land- und forstwirtschaftlich genutzten Räume mit im Blickfeld des Naturschutzes - ist deshalb eine wichtige Ergänzung der Biotopverbundplanung.

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