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Thema : Betriebsprüfung
(Digital)

Betriebsprüfung
(Digital)

In Betriebsprüfungen wird anhand der Unternehmensdaten geprüft, ob Besteuerungsgrundlagen richtig angegeben und Steuern korrekt festgesetzt wurden.

Letzte Aktualisierung: 15.03.2022

Person zeigt mit Finger auf digitale Anzeige auf einer Glaswand
Betriebsprüfungen gehören zu den Aufgaben der Finanzverwaltung. Sie erfolgen heute weitgehend digital.

Bereits seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.

Auf Basis von § 147 Abs. 6 AO darf die Finanzbehörde die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen mittels Datenzugriff prüfen. Diese Prüfungsmethode steht neben den Möglichkeiten der herkömmlichen Prüfung.

Das Recht auf Datenzugriff hat die Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Umfang der Außenprüfung (§ 194 AO) nicht erweitert; er wird durch die Prüfungsanordnung (§ 196 AO, § 5 BpO) bestimmt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) unter www.bundesfinanzministerium.de Suchbegriff "Datenzugriff".

Steuerabteilung

Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel

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