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Thema : Betreuungsrecht

Betreuungsrecht


Es wird dafür gesorgt, dass für eine hilfsbedürftige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2023

Sie finden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de/betreuungsrecht) umfangreiche Informationen zur Reform des Betreuungsrechts übersichtlich zusammengestellt.

Die neu aufgelegte Broschüre "Das Betreuungsrecht" finden Sie unter "Broschüre zum Herunterladen".

Das Betreuungsrecht in Leichter Sprache (bmj.de)

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache (bmj.de)

Bei der Suche nach weiteren Broschüren kann Ihnen der "Wegweiser durch die digitale Welt" behilflich sein.

Die Betreuung von Menschen

Vom Betreuungsrecht betroffen sind Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Sie sind deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In der Mehrzahl der Fälle sind dies viele ältere, oft hochbetagte Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass für eine hilfsbedürftige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Diese oder dieser handelt in einem vom Gericht festzulegenden Umfang. Das Betreuungsrecht will den betroffenen Personen damit den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund.
Bis 1992 wurden auch in Schleswig-Holstein Entmündigungen ausgesprochen oder Pflegschaften eingerichtet. Diese wurden häufig in großer Anzahl und ohne persönlichen Kontakt zu den Betroffenen durch Behörden oder Privatpersonen (zum Beispiel durch Rechtsanwälte) wahrgenommen.

Die gesetzlich geregelte Betreuung

Das 1992 in Kraft getretene Betreuungsrecht verbessert die Rechtsposition von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich besorgen können, auf mehrfache Weise:

Die Fußgängerzone / Einkaufsstraße Holm in Flensburg

Grundsätzlich bleibt die oder der Betreute weiter rechtlich handlungsfähig; Betreuerinnen oder Betreuer sind lediglich rechtliche Vertreter der Betreuten.

Das gerichtliche Betreuungsverfahren

Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der privaten und selbstbestimmten Vorsorge. Sie dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu regeln.
Vor der Errichtung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Eine Beratung bieten die Betreuungsvereine, deren hierfür speziell ausgebildete Vorsorgelotsen sowie die Betreuungsbehörden (bei jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis) an. Sie können sich auch an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder einen Notar des Vertrauens wenden. Sie können die Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr registrieren lassen. Mit einer Registrierung ist gewährleistet, dass die Vorsorgevollmacht später berücksichtigt wird.

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden

Die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörden beraten und unterstützen zudem die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und die Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Darüber hinaus bieten die Betreuungsvereine für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen an und sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren.
Die Landesregierung hat zu Ihrer Information zwei Broschüren zum Betreuungsrecht herausgegeben. Die Broschüre "Das Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“ sowie den speziell für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer entwickelten "Leitfaden für die ehrenamtliche Betreuung" finden Sie am Ende dieser Seite zum Herunterladen.

Persönliche Informationen zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei den Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Die Adressen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen, sowie bei jedem Amtsgericht.

Weiteres zu den Förderrichtlinien finden Sie hier: mehr lesen

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